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Artikel 35 · BT-Drs. 19/27635 · S. 203
Zu Artikel 35 (Änderung der Insolvenzordnung)
Zu Artikel 35 (Änderung der Insolvenzordnung) Zu Nummer 1 (§ 15) Buchstabe a (Überschrift), Buchstabe b (Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1), zu Nummer 2 (§ 15a) Buchstabe a (Überschrift) und Buchstabe b (Absatz 1 Satz 3) und und Nummer 3 (§ 23 Absatz 2) Es handelt es sich jeweils um eine Folgeänderung und redaktionelle Anpassung, die mit der gesetzlichen Aner- kennung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Einführung des Gesellschaftsregisters einhergeht. Unter dem in der Insolvenzordnung wiederkehrenden Begriff der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit versteht § 11 Absatz 2 Nummer 1 InsO die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesell- schaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Partenreederei und die Europäische wirtschaftliche Interessen- vereinigung. All diese Gesellschaftsrechtsformen sind zukünftig unter dem besser verständlichen Oberbegriff der rechtsfähigen Personengesellschaft zusammenzufassen. Dazu zählt insbesondere auch die Europäische wirtschaft- liche Interessenvereinigung, die ausweislich § 1 EWIVAG aufgrund ihrer strukturellen Nähe zu den Personenge- sellschaften in der Bundesrepublik Deutschland als Sonderform der offenen Handelsgesellschaft zählt (vergleiche Pathe, in: Gummert, Münchener Anwaltshandbuch Personengesellschaftsrecht, 2. Auflage 2015, § 28 Rn. 51). Eine inhaltliche Änderung ist mit dieser terminologischen Klarstellung nicht verbunden. Weiterhin nicht zu den rechtsfähigen Personengesellschaften zählen demgegenüber die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Gestalt der nicht rechtsfähigen Gesellschaft und die stille Gesellschaft (vergleiche Hirte, in: Uhlenbruck, InsO, 15. Auflage 2019, § 11 Rn. 374 und 384). Zu Nummer 4 (§ 27 Absatz 2 Nummer 1) Mit der Änderung von § 27 Absatz 2 Nummer 1 Ins
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.327 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 770.256–774.583 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP