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Artikel 32 · BT-Drs. 19/27635 · S. 200
Zu Artikel 32 (Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes)
Zu Artikel 32 (Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesell- schaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Unter dem im Rechtsdienstleistungsgesetz wiederkehrenden Begriff der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist auch schon bislang die Gesellschaft bür- gerlichen Rechts zu verstehen (vergleiche Bundesratsdrucksache. 623/06, S. 134; D. Schmidt, in: Krenzler, RDG, 2. Auflage 2017, § 10 Rn. 9). Zu Nummer 2 (§ 13 Absatz 1 Satz 4 Satzteil vor Nummer 1) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung von § 16 Absatz 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Zu Nummer 3 (§ 14 Nummer 4) Es handelt sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesell- schaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Unter dem im Rechtsdienstleistungsgesetz wiederkehrenden Begriff der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist auch schon bislang die Gesellschaft bür- gerlichen Rechts zu verstehen (vergleiche Bundesratsdrucksache. 623/06, S. 134; D. Schmidt, in: Krenzler, RDG, 2. Auflage 2017, § 10 Rn. 9). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 201 – Drucksache 19/27635 Zu Nummer 4 (§ 15) Buchstabe a (Absatz 1 Satz 1), Buchstabe b (Absatz 2 Satz 3) und Buchstabe c (Absatz 7 Satz 1) Es handelt sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesell- schaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Unter dem im Rechtsdienstleistungsgesetz wiederkehrenden Begriff der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist auch schon bislang die Gesellschaft bür- gerlichen Rechts zu verstehen (vergleiche Bundesrat
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.154 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 757.340–761.494 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP