Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 30 · BT-Drs. 19/27635 · S. 199
Zu Artikel 30 (Änderung des Rechtspflegergesetzes)
Zu Artikel 30 (Änderung des Rechtspflegergesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3) Durch die Änderung von § 3 RPflG werden dem Rechtspfleger die Gesellschaftsregistersachen zugewiesen und bei dieser Gelegenheit eine Unstimmigkeit des Gesetzes in Bezug auf die Genossenschafts- und Partnerschaftsre- gistersachen behoben. Zu Buchstabe a (Nummer 1 Buchstabe n) Mit den in § 3 Nummer 1 RPflG vorgesehenen Änderungen werden das Gesellschafts-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in den Katalog der Vollübertragungen in § 3 Nummer 1 RPflG aufgenommen. Die in § 3 Nummer 1 RPflG aufgeführten gerichtlichen Geschäfte sind dem Rechtspfleger in ausschließlicher funktioneller Zuständigkeit übertragen. Die in § 3 Nummer 2 RPflG aufgeführten gerichtlichen Geschäfte sind zwar ebenfalls dem Rechtspfleger übertragen, jedoch nur insoweit, als sie nicht nach den §§ 14 bis 19 RPflG dem Richter vor- behalten sind (Vorbehaltsübertragungen). Bisher waren das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister ebenso wie das Handelsregister in dem Katalog der Vorbehaltsübertragungen aufgeführt. Für die Führung des Genossenschafts- und des Partnerschaftsregisters ist in § 17 RPflG, in dem die dem Richter vorbehaltenen Geschäfte in Registersachen und unternehmensrechtli- chen Verfahren aufgeführt sind, jedoch kein Richtervorbehalt vorgesehen. Die Führung des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters ist somit bereits nach bisheriger Rechtslage voll dem Rechtspfleger übertragen. Mit der Änderung soll dieser Sachverhalt entsprechend der Systematik des Rechtspflegergesetzes dargestellt werden, wodurch auch die Rechtsanwendung klarer und einfacher wird. Zusätzlich wird auch das Gesellschaftsregister, dessen Führung ebenfalls vollständig dem Rechtspfleger obliegt, in den Katalog des § 3 Nummer 1 RPflG aufge- no
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.331 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 753.373–756.704 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP