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Artikel 120 · BT-Drs. 19/27635 · S. 293
Zu Artikel 120 (Änderung des Fahrlehrergesetzes)
Zu Artikel 120 (Änderung des Fahrlehrergesetzes) Zu Nummer 1 Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Zu Nummer 2(§ 22 Absatz 2) Buchstabe a (Satz 1) und Buchstabe b (Satz 3) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Soweit § 22 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) von Personengesellschaften als Bewerber spricht, wird klargestellt, dass damit auch – rechtsfähige – Personengesellschaften gemeint sind. Darüber hinaus handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einführung eines Eintragungswahlrechts für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (§ 707 Absatz 1 BGB-E), die dazu führt, dass Bewerber in der Rechtsform einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts den in § 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlG genannten Unterlagen auch einen beglaubigten Auszug aus dem Gesellschaftsregister beizufügen haben. Zu Nummer 3 (§ 23 Absatz 4) Buchstabe a (Satz 1) und Buchstabe b (Satz 3) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestellt, dass die Fahrschulerlaubnis im Sinne des § 23 Absatz 4 FahrlG auch – rechtsfähigen – Personengesellschaften erteilt werden kann. Zu Nummer 4 (§ 24 Absatz 5) Buchstabe a (Satz 1) und Buchstabe b (Satz 3) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestell
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.630 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.159.453–1.165.083 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
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