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Artikel 5 · BT-Drs. 19/27632 · S. 77

Zu Artikel 5 (Änderung der Abgabenordnung)

Zu Artikel 5 (Änderung der Abgabenordnung)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird an die Einfügung der neuen §§ 88c und 89a sowie die Aufhebung des § 178a angepasst

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 3 Absatz 4

Zu Doppelbuchstabe aa
§ 3 Absatz 4 Nummer 4
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verpflichtet, unter
Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Steuerbeträge zuzüglich Zinsen (nach Maßgabe der Grundsätze der
Äquivalenz und Effektivität) zu erstatten. Der BFH hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
Mit der Ergänzung der § 3 Absatz 4 Nummer 4 wird klargestellt, dass es sich bei solchen aus dem Unionsrecht
abgeleiteten Zinsen um steuerliche Nebenleistungen handelt. Damit gilt die Aufkommensregelung des § 3 Ab-
satz 5 Satz 2. Die entsprechende Zinslast wird somit entsprechend der Ertragshoheit für die betroffenen Steuern
auf den Bund und die Länder aufgeteilt. Hiermit wird auch einem Anliegen des Bundesrechnungshofs entspro-
chen.

Zu Doppelbuchstabe bb
§ 3 Absatz 4 Nummer 7
Auf Grund der Einfügung von § 89a AO und der Aufhebung von § 178a AO ist die Regelung entsprechend an-
zupassen.
Drucksache 19/27632                                 – 78 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Buchstabe b
§ 3 Absatz 5 Satz 4
Auf Grund der Einfügung von § 89a AO und der Aufhebung von § 178a AO ist die Regelung entsprechend an-
zupassen.

Zu Nummer 3
§ 88c – neu –
Die Vorschrift dient der zielgerichteten Aufdeckung von missbräuchlichen Gestaltungen bei Aktiengeschäften
um den Dividendenstichtag. Ebenso sollen andere Steuergestaltungen erkannt werden, die auf die Erlangung un-
rechtmäßiger Steuervorteile abzielen, die sich aus der Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuern erge-
ben. Durch eine

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 38.213 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27632, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 307.807–346.020 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b25b08077bb0474b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP