Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/27632 · S. 67
Zu Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes) Zu Nummer 1 §1 § 1 enthält den international weit verbreiteten Standard zur internationalen Gewinnabgrenzung zwischen Staaten: den Fremdvergleichsgrundsatz. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist nicht nur in allen von Deutschland abgeschlos- senen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten (entsprechend Artikel 9 Absatz 1 OECD-Musterabkommen bzw. UN-Musterabkommen bzw. Deutsche Verhandlungsgrundlage), sondern auch Standard in Doppelbesteuerungs- abkommen weltweit. Er ist damit Rechtsmaßstab für eine Regulierung des Gesamtbereichs der internationalen Gewinnabgrenzung. § 1 wurde in Anlehnung an das OECD-Musterabkommen eingeführt, sodass das deutsche Steuerrecht an die Konzeptionen anderer moderner Steuerrechtsordnungen sowie des internationalen Steuerrechts herangeführt wurde (BT-Drucksache VI/2883, S. 17). Selbiges gilt heute fort. § 1 kann damit auch und insbeson- dere als die Umsetzungsnorm für Artikel 9 Absatz 1 OECD-Musterabkommen nachgebildeter Artikel im jewei- ligen Doppelbesteuerungsabkommen angesehen werden. Der Inhalt des Fremdvergleichsgrundsatzes wird im internationalen Kontext vor allem durch die OECD-Verrech- nungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2017 (OECD-Verrechnungspreis- leitlinien) beschrieben und dient insbesondere der Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten. Ein Ziel ist es, dass Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie wirtschaftlich entstehen. Der Fremdver- gleichsgrundsatz ist damit im internationalen Kontext Ausdruck des Territorialitätsprinzips und dient dem Ver- anlassungsgrundsatz. Er zielt auf eine zwischenstaatlich faire Verteilung von Besteuerungsrechten. Zugleich ergibt sich aber aus den Zielen der fairen Aufteilung von Besteuerungsrechten un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.988 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/27632 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/27632, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 262.819–307.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b25b08077bb0474b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP