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Artikel 4 · BT-Drs. 19/27632 · S. 67

Zu Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§1
§ 1 enthält den international weit verbreiteten Standard zur internationalen Gewinnabgrenzung zwischen Staaten:
den Fremdvergleichsgrundsatz. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist nicht nur in allen von Deutschland abgeschlos-
senen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten (entsprechend Artikel 9 Absatz 1 OECD-Musterabkommen bzw.
UN-Musterabkommen bzw. Deutsche Verhandlungsgrundlage), sondern auch Standard in Doppelbesteuerungs-
abkommen weltweit. Er ist damit Rechtsmaßstab für eine Regulierung des Gesamtbereichs der internationalen
Gewinnabgrenzung. § 1 wurde in Anlehnung an das OECD-Musterabkommen eingeführt, sodass das deutsche
Steuerrecht an die Konzeptionen anderer moderner Steuerrechtsordnungen sowie des internationalen Steuerrechts
herangeführt wurde (BT-Drucksache VI/2883, S. 17). Selbiges gilt heute fort. § 1 kann damit auch und insbeson-
dere als die Umsetzungsnorm für Artikel 9 Absatz 1 OECD-Musterabkommen nachgebildeter Artikel im jewei-
ligen Doppelbesteuerungsabkommen angesehen werden.
Der Inhalt des Fremdvergleichsgrundsatzes wird im internationalen Kontext vor allem durch die OECD-Verrech-
nungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2017 (OECD-Verrechnungspreis-
leitlinien) beschrieben und dient insbesondere der Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten. Ein
Ziel ist es, dass Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie wirtschaftlich entstehen. Der Fremdver-
gleichsgrundsatz ist damit im internationalen Kontext Ausdruck des Territorialitätsprinzips und dient dem Ver-
anlassungsgrundsatz. Er zielt auf eine zwischenstaatlich faire Verteilung von Besteuerungsrechten.
Zugleich ergibt sich aber aus den Zielen der fairen Aufteilung von Besteuerungsrechten un

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.988 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/27632 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/27632, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 262.819–307.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b25b08077bb0474b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP