Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 19/27632 · S. 65

Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 2 Absatz 5 – neu –
Es sind Gestaltungen bekannt geworden, die darauf abzielen, einem Dritten im steuerlichen Rückwirkungszeit-
raum geschaffenes Verlustpotenzial (noch nicht realisierte stille Lasten) zur Verrechnung mit positiven Einkünf-
ten nach einer Umwandlung zur Verfügung zu stellen. Im Grundfall geschieht dies dadurch, dass eine Körper-
schaft (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) eine im Jahr 01 gegründete Tochtergesellschaft (T), die im Jahr 02 inner-
halb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums ein Finanzinstrument angeschafft hat, das nach der Anschaffung
erheblich an Wert verloren hat, an eine andere Körperschaft veräußert, die anschließend die T auf sich mit dem
Drucksache 19/27632                                 – 66 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Ziel verschmilzt, die in dem Finanzinstrument ruhenden stillen Lasten bei sich einkommensmindernd zu nutzen.
Eine solche Übertragung von Verlusten stünde in Widerspruch zu allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen (Sub-
jektsteuerprinzip, Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit) sowie dem Sinn und Zweck
des Umwandlungssteuergesetzes, das darauf abzielt, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungen nicht durch steu-
erliche Belastungen zu behindern, nicht aber, die Steuerlast Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit durch Ver-
rechnung mit künstlichen Verlusten zu minimieren. Zwar dürfte das von der Gestaltung beabsichtigte Ergebnis
bereits nicht mit der geltenden Rechtslage zu vereinbaren sein. Eine abschließende Klärung durch die Rechtspre-
chung wäre allerdings frühestens in einigen Jahren zu erwarten. Um das verbleibende finanzielle Risiko für die
öffentlichen Haushalte für die Zukunft vollständig auszuschließen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.868 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/27632 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/27632, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 255.951–262.819 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b25b08077bb0474b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP