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Artikel 2 · BT-Drs. 19/27632 · S. 63

Zu Artikel 2 (Änderung des Investmentsteuergesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Investmentsteuergesetzes)
Das InvStG regelt für Investmentfonds eigene Verfahren sowohl für die teilweise Freistellung von der Kapitaler-
tragsteuer im Steuerabzugsverfahren als auch für die nachträgliche Erstattung von Kapitalertragsteuer. So ist bei
Vorliegen einer sog. Statusbescheinigung gemäß § 7 Absatz 1 und 3 auf die inländischen Beteiligungseinnahmen
eines Investmentfonds, insbesondere Dividenden, nur eine Kapitalertragsteuer von 15 Prozent abzüglich Solida-
ritätszuschlag zu erheben. Lag die Statusbescheinigung dem Entrichtungspflichtigen (§ 7 Absatz 3 Satz 1) bei
Ausschüttung der Einkünfte an den Investmentfonds nicht vor, hat er gemäß § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
EStG Kapitalertragsteuer in der üblichen Höhe von 25 Prozent einzubehalten und abzuführen. Allerdings kann
sich der Investmentfonds nach seiner Wahl entweder gemäß § 7 Absatz 5 beim Entrichtungspflichtigen durch
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nachträgliche Vorlage einer Statusbescheinigung oder gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 beim Betriebsstät-
tenfinanzamt des Entrichtungspflichtigen die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer innerhalb unterschiedlicher
Fristen erstatten lassen.
Ausländischen Investmentfonds, die gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 beschränkt steuerpflichtig sind, steht neben den
beiden genannten Erstattungsverfahren nach dem InvStG zusätzlich das Erstattungsverfahren des geltenden § 50d
Absatz 1 EStG (nach diesem Änderungsgesetz § 50c Absatz 3 EStG) zur Verfügung, wenn ein anzuwendendes
DBA – wie in aller Regel – einen niedrigeren Steuersatz auf Kapitalerträge als 25 Prozent vorsieht. Aus der pa-
rallelen Eröffnung dreier nachträglicher Erstattungsverfahren resultiert bei besc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.774 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27632, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 247.177–255.951 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b25b08077bb0474b….

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