Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/27453 · S. 142
Zu Artikel 6 (Änderung der Stromnetzzugangsverordnung)
Zu Artikel 6 (Änderung der Stromnetzzugangsverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Aufhebung des § 17. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Aufhebung des § 30. Zu Nummer 2 (§ 3) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Berichtigung, da der Norminhalt des Satzes 1 bereits in § 20 Absatz 1b EnWG aufgenommen wurde. Die bisherige Sätze 2 bis 4 bilden den neuen § 3, da auch Absatz 2 gestrichen wird. Zu Buchstabe b Es handelt sich ebenfalls um eine redaktionelle Berichtigung da auch der Norminhalt des Absatzes 2 bereits in § 21 Absatz 1b EnWG aufgenommen wurde. Zu Nummer 3 (§ 17) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufnahme der Regelung in den neuen § 23c EnWG. Zu Nummer 4 (§ 30) Die Übergangsregelungen werden gestrichen, da sie sich in zeitlicher Hinsicht erledigt haben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 143 – Drucksache 19/27453
BT-Drs. 19/27453 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/27453, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 559.801–560.796 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 4b0e14952f29f551….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP