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Artikel 6 · BT-Drs. 19/27453 · S. 142

Zu Artikel 6 (Änderung der Stromnetzzugangsverordnung)

Zu Artikel 6 (Änderung der Stromnetzzugangsverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Aufhebung des § 17.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Aufhebung des § 30.

Zu Nummer 2 (§ 3)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Berichtigung, da der Norminhalt des Satzes 1 bereits in § 20 Absatz 1b
EnWG aufgenommen wurde. Die bisherige Sätze 2 bis 4 bilden den neuen § 3, da auch Absatz 2 gestrichen wird.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich ebenfalls um eine redaktionelle Berichtigung da auch der Norminhalt des Absatzes 2 bereits in
§ 21 Absatz 1b EnWG aufgenommen wurde.

Zu Nummer 3 (§ 17)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufnahme der Regelung in den neuen § 23c EnWG.

Zu Nummer 4 (§ 30)
Die Übergangsregelungen werden gestrichen, da sie sich in zeitlicher Hinsicht erledigt haben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 143 –                       Drucksache 19/27453




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Herkunft

BT-Drs. 19/27453, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 559.801–560.796 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 4b0e14952f29f551….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP