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Artikel 1 · BT-Drs. 19/27451 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 Mit der Ergänzung des Inhaltsverzeichnisses werden die Schlussvorschriften unter einer eigenen Überschrift zu- sammengefasst und wird eine Regelung zur Anwendung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union eingefügt. Zu Nummer 2 Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union auszutreten. Im Einklang mit jenem Artikel wurde zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Großbritannien und Nordirland das Ab- kommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft abgeschlossen. Gemäß den Bestimmungen dieses Austrittsab- kommens ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland seit dem 01. Februar 2020 kein Mitglied- staat der Europäischen Union mehr. Mit dem Ende der Übergangsphase zum 31. Dezember 2020 findet das Uni- onsrecht auch keine vorübergehende Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nord- irland und ist dieses daher auch nicht mehr Teil des Zollgebiets im Sinne des § 2 Absatz 25 AWG. Demgegenüber ist Nordirland auf Grund der Vorschriften des Zusatzprotokolls zu Irland/Nordirland des Aus- trittsabkommens weiterhin so zu behandeln, als wäre es noch Teil des EU-Zollgebiets, im Bereich der europäi- schen Exportkontrollvorschriften, sind daher weiterhin insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 428/2009, die Ver- ordnung (EU) Nr. 258/2012 und die Verordnung (EU) 2019/125 anwendbar. Auch das nationale Recht ist entsprechend anzupassen. Dies liegt auch im Interesse einer einheitlichen und kohä- renten Anwendung der güterbezogenen nationa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.413 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27451, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.125–25.538 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert bfb8c6be3c857df6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP