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Artikel 3 · BT-Drs. 19/27432 · S. 54

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Anpassung der Inhaltsübersicht der GewO aus Anlass der Einfügung von § 150f GewO-
neu.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Anpassung der Inhaltsübersicht der GewO aus Anlass der Einfügung von § 153b GewO-
neu.
Zu Nummer 2
Durch die Änderung in § 150 Absatz 2 GewO wird die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralre-
gister für juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften praxisgerechter ausgestaltet, indem die An-
tragsbefugnis erweitert wird. Es hat sich gezeigt, dass trotz der Einführung der elektronischen Antragstellung
(§ 153c GewO) Hemmnisse bestehen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in der Geschäftsführung lediglich
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/27432
eine Person mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ausgestattet ist, diese Person jedoch aus
anderen Gründen an der Antragstellung gehindert ist. Das praktische Bedürfnis für eine Erweiterung der Antrags-
befugnis wird durch eine Auswertung der Gründe für die Zurückweisung von Anträgen auf Erteilung von Aus-
künften aus dem Gewerbezentralregister über juristische Personen belegt. Danach hat sich ergeben, dass im Jahr
2019 von 144 zurückgewiesenen Anträgen mindestens 52 Anträge aufgrund der Antragstellung durch eine unbe-
rechtigte Person (41 durch Prokuristen oder Prokuristinnen und elf durch sonstige Bevollmächtigte) zurückge-
wiesen worden sind. Nach geltender Rechtslage ist ein Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbe-
zentralregister ausschließlich durch die betroffene Person oder eine Person in gesetzlicher Vertretung zulässig.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist nach § 150 Absatz 2 Satz 2 GewO explizit ausgeschlossen. Gesetzliche

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.994 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/27432 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/27432, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 210.244–219.238 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 5388a2e021d036ab….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP