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Artikel 2 · BT-Drs. 19/27432 · S. 47

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundeszentralregistergesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundeszentralregistergesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Änderung dient der geschlechtsneutralen Formulierung der Vorschrift.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine rechtsförmliche Anpassung wegen der nachfolgenden Änderung.
Zu Buchstabe c
Nach Artikel 5 Absatz 1 a) Ziffer i Spiegelstrich acht der Verordnung (EU) 2019/816 enthält der Datensatz in
ECRIS-TCN für eine verurteilte Person, die in den persönlichen Anwendungsbereich der Verordnung fällt, die
nationale Referenznummer des Urteilsmitgliedstaats. Gemäß der von der Europäischen Kommission im Jahr 2018
vorgestellten Konzeption des ECRIS-TCN besteht diese nationale Referenznummer aus einer Buchstabenkombi-
nation, durch die der Mitgliedstaat bezeichnet wird, der die Eintragung vorgenommen hat, sowie einer durch
diesen Mitgliedstaat frei festlegbaren, bis zu 200 Zeichen langen alphanumerischen Angabe, die die Zuordnung
des Datensatzes in ECRIS-TCN zu dem Datensatz im nationalen Strafregister ermöglichen soll. Dem wird in der
Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen, indem die nationale Referenznummer aus der Buchstabenkom-
bination „DE“ sowie der im Bundeszentralregister vergebenen Personennummer bestehen wird. Mit der nationa-
len Referenznummer kann der Datensatz in ECRIS-TCN dem Datensatz im Bundeszentralregister zweifelsfrei
zugeordnet werden. Darüber hinaus bestimmt Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung (EU) 2019/816, dass die
Referenznummer der Fingerabdruckdaten der verurteilten Person die nationale Referenznummer des Urteilsmit-
gliedstaats enthalten muss. Über die Referenznummer der Fingerabdruckdaten wird so eine Beziehung zu den
ebenfalls gespeicherten alphanumerischen Daten in ECRIS-TCN hergestellt. Daher wird die daktyloskopische
Nummer der Fingerabdrücke künftig im 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.922 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/27432 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/27432, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 173.322–210.244 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 5388a2e021d036ab….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP