Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/27426 · S. 119
Zu Artikel 2 (Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Wegen der Einfügung neuer Vorschriften beziehungsweise der Neufassung von Überschriften sind die entspre- chenden Angaben im Inhaltsverzeichnis neu zu fassen. Zu Nummer 2 (§ 7a VGG-E – Außenstehender) Der neue § 7a VGG-E enthält eine Definition des Außenstehenden. Die Vorschrift hat keine unmittelbare Ent- sprechung in der DSM-RL oder der Online-SatCab-RL. Die §§ 50, 51 und 52 VGG-E greifen diese Definition auf. Außenstehende sind Rechtsinhaber, mit denen im Innenverhältnis mit der Verwertungsgesellschaft kein ver- tragliches Wahrnehmungsverhältnis hinsichtlich solcher Nutzungen begründet ist, die Gegenstand von Rechte- wahrnehmungen sein sollen. Gleichwohl ist die Verwertungsgesellschaft nach Maßgabe der vorstehend genann- ten Bestimmungen befugt, im Außenverhältnis mit Nutzern Rechte der Außenstehenden einzuräumen. Zu Nummer 3 (§ 27 VGG-E – Verteilungsplan) Die Änderung dient der Klarstellung des gesetzgeberischen Willens: Da Verwertungsgesellschaften bereits qua Definition Rechte für mehrere Rechtsinhaber zu deren kollektiven Nutzen wahrnehmen (vergleiche § 2 Absatz 1 VGG), wurde der Begriff „mehrere Rechtsinhaber“ in § 27 Absatz 2 VGG a. F. schon bislang dahingehend aus- gelegt, dass hiermit verschiedene Typen beziehungsweise Gruppen von Rechtsinhabern gemeint sind. Dass diese Auslegung dem Willen des damaligen Gesetzgebers entspricht, belegt der Bericht des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 13. Dezember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10637 S. 24 f). Denn in ihm werden unter den Begriff „mehrere Rechtsinhaber“ originäre wie derivative Rechtsinhaber subsumiert und als Beispiele für diese unterschiedlichen Typen beziehungsweise Gruppen von Rechtsinhabe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 47.848 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27426, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 460.647–508.495 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 88c9615da3064cc1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP