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Artikel 14 · BT-Drs. 19/27410 · S. 64

Zu Artikel 14 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes)

Zu Artikel 14 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Diese Regelung passt die Inhaltsübersicht des Gesetzes an.
Zu Nummer 2 (§§ 5 und 6)
Der Beirat nach § 5 WpÜG und der Widerspruchsausschuss nach § 6 WpÜG werden abgeschafft. Mit der Verab-
schiedung des WpÜG wurde das Übernahmerecht erstmals gesetzlich geregelt. Zuvor hatte es lediglich einen
freiwilligen Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission gegeben. Daher konnte auf keine gefes-
tigte Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zum Übernahmerecht zurückgegriffen werden. Nach der damaligen
Gesetzesbegründung sollten Beirat und Widerspruchsausschuss der Bundesanstalt den Sachverstand der Wirt-
schaft und anderer betroffener Kreise erschließen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, Bundestags-Druck-
sache 14/7034, S. 36 f.).
Mittlerweile existieren in den Bereichen, in denen der Beirat die Bundesanstalt beratend unterstützen sollte, eine
gefestigte und akzeptierte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Dies gilt beispielsweise für die bereits im Jahr
2005 etablierte Verwaltungspraxis zur Zulässigkeit von langlaufenden Bedingungen für den Fall, dass ein Ange-
bot (etwa wegen anwendbarer kartellrechtlicher Regelungen) bei Ablauf der Annahmefrist noch nicht vollzogen
werden darf oder die im Jahr 2009 etablierte Verwaltungspraxis zur teilweisen Finanzierung eines Angebots durch
qualifizierte Nichtannahmevereinbarungen.
Entsprechendes gilt auch für den Widerspruchsausschuss. Auch zu den Fragen, bei denen der Widerspruchsaus-
schuss die Bundesanstalt unterstützen soll, gibt es rund zwei Jahrzehnte nach Inkrafttreten des WpÜG eine gefes-
tigte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
Somit ist das Bedürfnis für beide Gremien entfallen. Die Abschaffung ermöglicht zudem eine w

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.444 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27410, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 174.848–178.292 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert da02ec22ca4316f6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP