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Artikel 7 · BT-Drs. 19/27215 · S. 37
Zu Artikel 7 (Änderung des Seeaufgabengesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Seeaufgabengesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung des § 8) Zu Buchstabe a (Neufassung des § 8 Absatz 1) § 8 Absatz 1 wird neu gefasst. Zu den einzelnen Nummern: Nummer 1: Durch die Neufassung von Nummer 1 erfolgt eine redaktionelle Klarstellung insoweit, dass sich das Betretungs- recht der zuständigen Behörde nicht nur auf die Betriebs- und Geschäftsräume, sondern auch auf Wohnräume an Bord eines Schiffs unter deutscher oder ausländischer Flagge bezieht. Diese Befugnis ergab sich bislang lediglich aus einem Rückschluss aus Satz 2, der gleichzeitig die Einschränkungen für das Betreten von Wohnräumen re- gelte. Satz 2 bleibt unverändert. Demnach ist ein Betreten von Wohnräumen nur dann zulässig, wenn es zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Der neue Satz 3 erfüllt das Zitiergebot des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 GG. Nummer 2 bleibt unverändert. Nummer 3 neu: Die Einfügung erfasst die im Rahmen der Durchsetzungsinstrumente des Flaggenstaats und des Hafenstaates not- wendige Betretungsmöglichkeit von Betriebs- und Geschäftsräumen des Reeders, des sonst für ein Wasserfahr- zeug oder bestimmte Aufgaben seines Betriebes Verantwortlichen und der für ein Schiff tätig gewordenen aner- kannten Organisationen. Eine wirksame Überprüfung eines Schiffes, einschließlich der an Bord mitzuführenden Unterlagen und Beschei- nigungen, setzt auch das Betreten von Betriebs- und Geschäftsräumen von Eigentümern eines Wasserfahrzeugs und der sonst für dieses oder bestimmte Aufgaben seines Betriebes Verantwortlichen und von anerkannten Orga- nisationen an Land voraus, soweit ein Bezug zu den Aufgaben nach § 1 Nummer 1 bis 6, 6b und 7a, 13 und 16 Drucksache 19/27215 – 38 –
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.072 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27215, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 132.725–136.797 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert dd4760bed9328e1b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP