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Artikel 4 · BT-Drs. 19/27215 · S. 36

Zu Artikel 4 (Handelsgesetzbuch – HGB)

Zu Artikel 4 (Handelsgesetzbuch – HGB)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 611)

Zu Buchstabe a
§ 611 HGB ist deklaratorischer Natur; der Absatz weist darauf hin, dass die Haftung aufgrund des Haftungs-
übereinkommens von 1992 nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens beschränkt werden kann (dies ergibt
sich bereits aus dem unmittelbar geltenden Übereinkommen). Der Hinweis soll dem Anwender das Auffinden der
einschlägigen Regelungen erleichtern; der Absatz wird aus eben diesem Grund um einen Hinweis auf das HNS-
Übereinkommen 2010 ergänzt.

Zu Buchstabe b
Die bestehende Regelung wird erweitert; sie gilt auch dann, wenn Verschmutzungsschäden nach dem HNS-Über-
einkommen 2010 geltend gemacht werden.

Zu Buchstabe c
§ 611 Absatz 5 sieht bisher vor, dass ergänzend zu den Bestimmungen des Haftungsbeschränkungsübereinkom-
mens und des Haftungsübereinkommens von 1992 die §§ 612 bis 617 gelten. In dieser Norm soll neben den bereits
genannten Übereinkommen nunmehr auch das HNS-Übereinkommen 2010 aufgeführt werden.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 616)
Die Regelung des § 616 Absatz 1 Satz 1 betrifft Fälle, in denen die Beschränkung der Haftung nach Artikel 4 des
Haftungsbeschränkungsübereinkommens (§ 611 Absatz 1 Satz 1) oder nach Artikel V Absatz 2 des Haftungs-
übereinkommens von 1992 ausgeschlossen ist. Hier soll nunmehr auch der Fall genannt werden, dass die Be-
schränkung der Haftung nach Artikel 9 Absatz 2 des HNS-Übereinkommens 2010 ausgeschlossen ist.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 617)
§ 617 weist darauf hin, dass für die Errichtung und Verteilung eines Fonds nach dem Haftungsbeschränkungs-
übereinkommen und eines Fonds nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 die Schifffahrtsrechtliche Vertei-
lungsordnung gilt. Die Regelung soll dem Anwender das Auffinden des anzuwenden Rechts erle

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.839 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27215, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.533–129.372 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert dd4760bed9328e1b….

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