Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/26966 · S. 95
Zu Artikel 8 (Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches)
Zu Artikel 8 (Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Vorschrift enthält eine Folgeänderung der Inhaltsüberschrift. Zu Nummer 2 (§ 14) Die Vorschrift enthält eine Klarstellung der Verweisenorm in § 14 KAGB auf § 44 KWG im Hinblick auf Ausla- gerungsunternehmen; es werden die Kompetenzen der BaFin auch für das KAGB klargestellt. Zu Nummer 3 (§ 36) Die Vorschrift hat den Zweck, dass die Wirksamkeit der Beaufsichtigung durch die BaFin durch die unternehme- rische Entscheidung der Aufsichtsobjekte für eine Auslagerung nicht beeinträchtigt wird. Drucksache 19/26966 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Änderung sieht vor, dass die Adressaten über vertragliche Abreden die Benennung eines inländischen Zustel- lungsbevollmächtigten sicherzustellen haben. Des Weiteren enthält die Regelung Klarstellungen bei Anzeigevor- gaben. Es werden zudem verstärkte Eingriffsbefugnisse auch unmittelbar gegenüber Auslagerungsunternehmen mit der Vorschrift geschaffen. Schließlich enthält die Anpassung eine neue Verordnungsermächtigung. Es werden die Aufsichtsobjekte im Falle einer Auslagerung auf ein Unternehmen in einem Drittstaat dazu ver- pflichtet in den Auslagerungsverträgen, die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten des Aus- lagerungsunternehmens vorzusehen, an den Bekanntgaben und Zustellungen durch die BaFin bewirkt werden können. Auf diese Weise wird das erweiterte Instrumentarium der BaFin im Falle eines Bezugs zu Drittstaaten mit Blick auf die Zustellung leichter und schneller handhabbar. Die Durchsetzung von Maßnahmen in dem Dritt- staat lässt die Vorschrift unberührt. In Bezug auf den Begriff der Auslagerung werden in den zugrundeliegenden europäischen Regelwerken bestimmte untergeordnete Tätigkeiten nicht als Auslag
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.124 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 315.215–318.339 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 1f6a963023ebade9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP