Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/26966 · S. 87
Zu Artikel 3 (Änderung des Vermögensanlagengesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Vermögensanlagengesetzes) Zu Nummer 1 Die Geschäftsmodelle einiger Edelmetallanbieter/-verwahrer und damit einhergehende Betrugsskandale machen deutlich, dass hier ein hohes Missbrauchspotential liegt und der Anlegerschutz weiter gestärkt werden muss. Zum Schutz der Anleger werden daher Geschäftsmodelle außerhalb klassischer Verwahrverträge oder Sachan- und - verkäufe, die im Regelfall lediglich eine Schutz- und physische Aufbewahrungsfunktion erfüllen, von Edelme- tallanbietern/-verwahrern, bei denen nach Ende der Laufzeit Edelmetalle zusammen mit einer Zinszahlung in Geld oder weitere Edelmetalle als vermögenswerter Ausgleich ausgekehrt werden, als Vermögensanlage einge- stuft und unterfallen somit der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes und eines aufgrund dessen zu erstel- lenden Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). Durch die Prospektpflicht und die damit einhergehende vorherige Billigung des Prospekts durch die BaFin und dortige Hinterlegung sollen Informationsasymmetrien zwischen den Anbietern und Anlegern abgebaut werden, was dazu beträgt, problematische Produkte des grauen Kapitalmarkts besser zu erkennen und einzudämmen. Mög- liche Umgehungsversuche sollen unterbunden werden. Hierzu wird der neue Tatbestand des § 1 Absatz 2 Nummer 8 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) hinsichtlich der Auskehr von Edelmetallen solche Anlageformen adressieren, die mit den anderen in § 1 Absatz 2 VermAnlG – insbesondere den Fällen des § 1 Absatz 2 Nummer 7 – aufgezählten wirtschaftlich vergleichbar sind. Erfasst sind daher nur solche Edelmetalle, denen eine Monetisierungsfunktion und damit eine geldähnliche Be- deutung zukommt. Dies sind neben Gold die handelsüblichen, bei Banken und Edelmetallhändlern handelbaren Edelmetalle mit Finanz- ode
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.160 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 278.677–281.837 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 1f6a963023ebade9….
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