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Artikel 21 · BT-Drs. 19/26966 · S. 121

Zu Artikel 21 (Änderung der Wirtschaftsprüferordnung)

Zu Artikel 21 (Änderung der Wirtschaftsprüferordnung)
Zu Nummer 1
Die Vorschrift enthält eine Folgeänderung der Inhaltsübersicht.
Zu Nummer 2 (§ 36a)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des Sechsten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB und
zur Neuregelung der §§ 107 ff. WpHG-E.
Zu Nummer 3 (§ 43)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 319a HGB. Die Legaldefinition des verantwortlichen
Prüfungspartners soll nun in § 43 Absatz 3 Satz 3 und 4 WPO-E aufgenommen werden.
Zu Nummer 4 (§ 43a)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des Sechsten Abschnitts des Dritten Buchs des Handels-
gesetzbuchs und zur Neuregelung der §§ 107 ff. WpHG-E.
Zu Nummer 5 (§ 51b)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 319a HGB sowie um redaktionelle Änderungen.
Zu Nummer 6 (§ 54)
Zu Buchstabe a
Die bisherige Anknüpfung der für die Berufshaftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaften in § 54 Absatz 4 Satz 1 WPO vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme an die in § 323
Absatz 2 Satz 1 HGB genannte Haftungshöchstgrenze bei Ersatzfällen im Zusammenhang mit der gesetzlichen
Abschlussprüfung wird durch die Festlegung einer Mindestversicherungssumme in Höhe von einer Million Euro
ersetzt. Dieser Betrag entspricht der bisher in § 323 Absatz 2 Satz 1 HGB vorgesehenen Haftungshöchstgrenze.
Durch die Abkopplung der Mindestversicherungssumme von der in § 323 Absatz 2 Satz 1 HGB vorgesehen Haf-
tungshöchstgrenze soll zum einen ein übermäßiger Anstieg der Mindestversicherungssumme und damit der Ver-
sicherungsprämien für die Berufshaftpflichtversicherung auf Grund der Anhebung der Haftungshöchstgrenzen
nach § 323 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 HGB-E vermieden werden. Ein solcher Anstieg der Mindestversi-
cherungs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.429 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 421.982–430.411 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 1f6a963023ebade9….

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