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Artikel 20 · BT-Drs. 19/26966 · S. 120

Zu Artikel 20 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes)

Zu Artikel 20 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeänderung zu den Anpassungen im GenG.
Zu Nummer 2 (§ 36)
Zur besseren Lesbarkeit der Vorschrift wird zukünftig auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 HGB-E verwie-
sen.
Zu Nummer 3 (§ 38)
Zur besseren Lesbarkeit der Vorschrift wird zukünftig auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 HGB-E verwie-
sen.
Zu Nummer 4 (§ 53)
Zu Buchstabe a
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 HGB-E verwiesen. Der Verweis gilt mit
der Einschränkung, dass es ausreicht, wenn mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rech-
nungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Der Verweis nur auf die Absätze 1 und 2 des § 324 HGB dient
außerdem der Klarstellung, dass gegenüber Genossenschaften – wie sich bereits nach derzeitiger Rechtslage aus
§ 324 Absatz 3 Satz 3 HGB ergibt – kein Auskunftsverlangen nach § 324 Absatz 3 HGB gestellt werden kann.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 317 Absatz 3a HGB-E.
Zu Nummer 5 (§ 55)
Zur besseren Lesbarkeit auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 HGB-E verwiesen sowie die Folgeänderung
zur Aufhebung des § 319a HGB nachvollzogen.
Zu Nummer 6 (§§ 57, 58)
Zur besseren Lesbarkeit auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 HGB-E verwiesen.
Zu Nummer 7 (§ 63e)
Zur besseren Lesbarkeit auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 HGB-E verwiesen.
Zu Nummer 8 (§ 150)
Durch die Änderungen wird ein Gleichlauf mit den Änderungen in § 332 HGB-E erzielt.
Zu Nummer 9 (§ 151a)
Zur besseren Lesbarkeit der Vorschrift wird zukünftig auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 HGB-E verwie-
sen.
Zu Nummer 10 (§ 152)
Zu Buchstabe a
Zur besseren Lesbarkeit der Vorschrift wird zukünftig auf die Legaldefinition d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.763 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 419.219–421.982 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 1f6a963023ebade9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP