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Artikel 18 · BT-Drs. 19/26966 · S. 119

Zu Artikel 18 (Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung)

Zu Artikel 18 (Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
Zu Nummer 1 (§ 57f)
Es handelt sich zum einen um eine Folgeänderung zur Aufhebung des § 319a HGB. Durch die weitere Änderung
wird bei Unternehmen von öffentlichem Interesse sichergestellt, dass der Prüfer einer Sonderbilanz, der nicht
zugleich Abschlussprüfer der Gesellschaft ist, ebenso wie dieser dem in Artikel 5 Absatz 1 der Abschlussprü-
ferverordnung geregelten Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen unterliegt.
Zu Nummer 2 (§ 86)
Die Vorschrift wird neu gefasst und enthält zukünftig keine Absätze mehr. Zum einen wird zur besseren Lesbar-
keit der Vorschrift zukünftig auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 Nummer 1 oder 2 HGB-E verwiesen. Ein
Verweis auf § 316a Satz 2 Nummer 3 HGB-E erübrigt sich, da ein Versicherungsunternehmen ohnehin nicht in
der Rechtsform einer GmbH betrieben werden kann (vergleiche § 8 Absatz 2 VAG). Zum anderen entfällt der
bisherige Regelungsgehalt des § 86 Absatz 2 GmbHG, da dieser Absatz nur dazu dient, Versicherungsunterneh-
men vom Anwendungsbereich der Vorschrift auszunehmen. Dazu besteht aus den genannten Gründen kein Be-
dürfnis. Zukünftig wird daher in § 86 GmbHG insgesamt auf § 87 Absatz 1 bis 3 GmbHG verwiesen.
Zu Nummer 3 (§ 87)
Zu Buchstabe a
Zur besseren Lesbarkeit der Vorschrift wird zukünftig auf die Legaldefinition des § 316a Satz 2 Nummer 1 oder
2 HGB-E verwiesen. Ein Verweis auf § 316a Satz 2 Nummer 3 HGB-E erübrigt sich, da ein Versicherungsunter-
nehmen nicht in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden kann (vergleiche § 8 Absatz 2 VAG).
Zu Buchstabe b bis d
Die Änderungen sorgen für einen Gleichlauf mit § 334 Absatz 3 Satz 1 HGB-E. Zudem wird zur besseren Les-
barkeit der Vorschrift zukünftig auf die Legaldefiniti

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.838 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 417.124–418.962 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 1f6a963023ebade9….

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