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Artikel 5 · BT-Drs. 19/26943 · S. 60
Zu Artikel 5 (Änderung der Strahlenschutzverordnung)
Zu Artikel 5 (Änderung der Strahlenschutzverordnung) Zu Nummer 1 Die Änderungen sind aufgrund der unter Nummer 4 und 5 vorgenommenen Änderungen erforderlich. Zu Nummer 2 Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung zu den Nummern 4 und 5; eine Inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden. Zu Nummer 3 Bei der Änderung handelt es sich um eine zwingende Folgeänderung zu der Einführung des neuen Bauartzulas- sungstatbestandes in § 45 Absatz 1 Nummer 7 StrlSchG in Artikel 1 Nummer 14. Zu Nummer 4 Der Wortlaut des bisherigen § 23 StrlSchV wird durch die Änderung zu § 17 StrlSchV; eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden. Die Verschiebung ist eine zwingende Folgeänderung zu der Änderung unter Nummer 5, da der neue § 23 StrlSchV mit den technischen Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeu- gung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage nach § 45 Absatz 1 Nummer 7 StrlSchG aus rechtsförmlichen Gründen nach den technischen Anforderungen an die Bauartzulassungen nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 StrlSchG zu verorten war. Zu Nummer 5 Bei der Änderung handelt es sich um eine zwingende Folgeänderung zu der Einführung des neuen Bauartzulas- sungstatbestandes in § 45 Absatz 1 Nummer 7 StrlSchG in Artikel 1 Nummer 14. Bisher waren die Regelungen für Bauartzulassungen für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach dem bisherigen § 45 Absatz 1 Nummer 1 StrlSchG in § 17 StrlSchV verortet; nach der Einführung der neuen Bauartzulassung für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 45 Absatz 1 Nummer 7 StrlSchG wird die Vorschrift – unter inhaltli- cher Anpassung der technischen Anforderungen – aus rechtsförmlichen Gründen als § 23 hinter den Anforderun- gen nach den §§ 17 bis 22 StrlSchV für Bauartzulassungen nach § 45 Absatz 1
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.542 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26943, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 207.771–213.313 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 3667209d04aba637….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP