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Artikel 4 · BT-Drs. 19/26943 · S. 59

Zu Artikel 4 (Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz)

Zu Artikel 4 (Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die §§ 23 und 23b AtG wurden durch Artikel 3 Nummer 16 und 17 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum
Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 aufgehoben. Dementsprechend
sind diese Paragrafen in § 1 Satz 1 AtSKostV zu streichen.
Zu Buchstabe b
Aufgrund der Einfügung von Kostentatbeständen in § 183 Absatz 1 StrlSchG für bestimmte Leistungen der Phy-
sikalisch-Technischen Bundesanstalt sowie des Eisenbahn-Bundesamtes ist als zwingende Folgeänderung die Er-
weiterung des Anwendungsbereichs der AtSKostV auf die nach den §§ 187 und 190 StrlSchG zuständigen Be-
hörden erforderlich.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Der Gebührenrahmen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 AtSKostV berücksichtigt bisher nicht die Kosten, die der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Radioaktivitätsstandards
für Vergleichsmessungen des Bundesamtes für Strahlenschutz nach § 103 Absatz 4 Satz 4 StrlSchV entstehen
und die durch die Einnahme von Gebühren auf Grundlage des neu geschaffenen Gebührentatbestands in § 183
Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b StrlSchG refinanziert werden sollen. Der Gebührenrahmen ist daher entspre-
chend anzupassen. Wie bei den „Weiteren Kosten“ dargestellt, ist mit durchschnittlichen Gebühreneinnahmen der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Bereitstellung von Radioaktivitätsstandards für die vom Bundes-
amt für Strahlenschutz jährlich durchgeführten zwei Vergleichsmessungen in Höhe von ca. 40 000 Euro im Jahr
zu rechnen. Da bezüglich der einzelnen Vergleichsmessungen keine verlässliche Vorhersage über die Anzahl der
vom Bundesamt für Strahlenschutz zukünftig angeforderten Flächenpräparat

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.961 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26943, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 203.810–207.771 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 3667209d04aba637….

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