Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/26942 · S. 31
Zu Artikel 8 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Arzneimittelgesetzes) Die Ergänzung vervollständigt das Vollzitat der Verordnung (EU) 2017/745 um die Änderungsverordnung (EU) 2020/561 vom 23. April 2020. Zusätzlich wird durch die Einfügung der Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ ein dynamischer Verweis erzeugt, der es zukünftig erübrigt, das Vollzitat bei jeder Änderung des zitierten euro- päischen Rechtsaktes im nationalen Recht anzupassen. Darüber hinaus wird die Referenz auf das Medizinproduktegesetz in der bis einschließlich 25. Mai 2020 geltenden Fassung an die Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745 vom 26. Mai 2020 um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 und die damit verbundene Verschiebung des Außerkrafttretens des Medizinproduktegeset- zes angepasst.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26942, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.161–88.931 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 09db3bfc4edeaae7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP