Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 17 · BT-Drs. 19/26942 · S. 32

Zu Artikel 17 (Änderung des Chemikaliengesetzes)

Zu Artikel 17 (Änderung des Chemikaliengesetzes)
Die Ergänzung vervollständigt das Vollzitat der Verordnung (EU) 2017/745 um die Änderungsverordnung (EU)
2020/561 vom 23. April 2020. Zusätzlich wird durch die Einfügung der Worte „in der jeweils geltenden Fassung“
ein dynamischer Verweis erzeugt, der es zukünftig erübrigt, das Vollzitat bei jeder Änderung des zitierten euro-
päischen Rechtsaktes im nationalen Recht anzupassen.
Darüber hinaus wird die Referenz auf das Medizinproduktegesetz in der bis einschließlich 25. Mai 2020 geltenden
Fassung an die Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745 vom 26. Mai 2020 um ein Jahr
auf den 26. Mai 2021 und die damit verbundene Verschiebung des Außerkrafttretens des Medizinproduktegeset-
zes angepasst.

BT-Drs. 19/26942 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/26942, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.064–93.834 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 09db3bfc4edeaae7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP