Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/26929 · S. 164
Zu Artikel 3 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderungen in § 1 Nummer 2 SAG dienen der Umsetzung des geänderten Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2014/59 (BRRD) und tragen dem Umstand Rechnung, dass der Begriff des Wertpapierinstituts zukünftig im WpIG geregelt wird. Die Heraufsetzung der Mindestkapitalanforderung auf 750.000 Euro ist eine Folge der Änderung des Art. 2 Absatz 1 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2014/59 durch Artikel 63 IFD. Zu Nummer 2 Die Änderung von § 2 Absatz 1 SAG ist eine Folgeänderung zur Änderung der Begriffsdefinition für das Wert- papierinstitut in § 1 Absatz 1 Nummer 2 SAG. Zu Nummer 3 Im Einklang mit jüngster EuGH-Rechtsprechung wird das sogenannte „aufsichtsrechtliche Geheimnis“ der zu- ständigen Behörden als Folgeänderung zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 neu aufgenommen. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a § 49 SAG enthält eine generelle Beschreibung der Berechnung der sogenannten „MREL“-Quote, für die Bezug genommen wird auf die Berechnung des Gesamtrisikobetrages und der Gesamtrisikopositionsmessgröße, die in der CRR verortet sind. Für Wertpapierinstitute, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 1 Absatz 1 oder Ab- satz 5 der IFR erfüllen und damit nicht als „großes Wertpapierinstitut“ gemäß § 2 Absatz 18 des WpIG anzusehen sind, gelten diese Berechnungen jedoch mit der Maßgabe der besonderen Vorschriften der IFR, so dass nach dem Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 165 – Drucksache 19/26929 Vorbild des neuen Absatz 3 in Artikel 12a der Verordnung 806/2014/EU (SRMR) insoweit eine Einschränkung durch Verweis auf die neue Regelung in § 49 Absatz 3 erforderlich ist. Zu Buchstabe b § 49 Absatz 3 SAG ist dem neuen (durch Artikel 64 IFR eingeführten) Absatz 3
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.571 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/26929 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/26929, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 595.027–599.598 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1bb8522bcc49caf5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP