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Artikel 3 · BT-Drs. 19/26929 · S. 164

Zu Artikel 3 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderungen in § 1 Nummer 2 SAG dienen der Umsetzung des geänderten Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der
Richtlinie (EU) 2014/59 (BRRD) und tragen dem Umstand Rechnung, dass der Begriff des Wertpapierinstituts
zukünftig im WpIG geregelt wird. Die Heraufsetzung der Mindestkapitalanforderung auf 750.000 Euro ist eine
Folge der Änderung des Art. 2 Absatz 1 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2014/59 durch Artikel 63 IFD.

Zu Nummer 2
Die Änderung von § 2 Absatz 1 SAG ist eine Folgeänderung zur Änderung der Begriffsdefinition für das Wert-
papierinstitut in § 1 Absatz 1 Nummer 2 SAG.

Zu Nummer 3
Im Einklang mit jüngster EuGH-Rechtsprechung wird das sogenannte „aufsichtsrechtliche Geheimnis“ der zu-
ständigen Behörden als Folgeänderung zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 neu aufgenommen.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
§ 49 SAG enthält eine generelle Beschreibung der Berechnung der sogenannten „MREL“-Quote, für die Bezug
genommen wird auf die Berechnung des Gesamtrisikobetrages und der Gesamtrisikopositionsmessgröße, die in
der CRR verortet sind. Für Wertpapierinstitute, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 1 Absatz 1 oder Ab-
satz 5 der IFR erfüllen und damit nicht als „großes Wertpapierinstitut“ gemäß § 2 Absatz 18 des WpIG anzusehen
sind, gelten diese Berechnungen jedoch mit der Maßgabe der besonderen Vorschriften der IFR, so dass nach dem
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 165 –                       Drucksache 19/26929


Vorbild des neuen Absatz 3 in Artikel 12a der Verordnung 806/2014/EU (SRMR) insoweit eine Einschränkung
durch Verweis auf die neue Regelung in § 49 Absatz 3 erforderlich ist.

Zu Buchstabe b
§ 49 Absatz 3 SAG ist dem neuen (durch Artikel 64 IFR eingeführten) Absatz 3 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.571 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26929, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 595.027–599.598 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1bb8522bcc49caf5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP