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Artikel 1 · BT-Drs. 19/26928 · S. 21
Zu Artikel 1 (Änderung des BGB)
Zu Artikel 1 (Änderung des BGB) Artikel 1 setzt die Entscheidung des EuGH vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 um. Zu Nummer 1 (Änderung des § 501 BGB) Der geltende § 501 BGB regelt einheitlich die Kostenermäßigung sowohl im Falle der Kündigung des Darlehens- vertrags als auch im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens (§ 500 Absatz 2 BGB). In beiden Fällen ermäßigen sich die in § 6 Absatz 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelten Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei gestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit oder Erfüllung entfallen. Soweit es um die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens geht, beruht die Regelung auf Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie. Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie ist im deutschen Recht bislang dahingehend aus- gelegt und umgesetzt worden, dass er nur diejenigen Kosten betrifft, die objektiv von der Laufzeit des Kredits abhängig sind. Dementsprechend erfolgte bei der Umsetzung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) eine Beschränkung der Kostenermäßigung im Falle der vorzeitigen Rückzahlung in § 501 BGB auf die laufzeitabhängigen Kosten. a) Entscheidung des EuGH vom 11. September 2019 (Rechtssache C-383/18) Mit seinem Urteil vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 („Lexitor“) hat der EuGH entschieden, dass Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie dahingehend auszulegen sei, dass das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher aufer- legten Kosten umfasse, somit auch die laufzeitun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.312 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26928, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.837–73.149 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d567ce0652318fec….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP