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Artikel 6 · BT-Drs. 19/26925 · S. 73
Zu Artikel 6 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeänderung zur Änderung des KWG. Drucksache 19/26925 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 (Änderung von § 1 Absatz 1a Satz 2) Zu Buchstabe a (Änderung von Nummer 6) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung von Kryptowertpapieren. Da Kryptowertpapiere nach § 4 Absatz 3 auch elektronische Wertpapiere sind, besteht keine Notwendigkeit für eine gesonderte aufsichts- rechtliche Regelung zur Verwahrung und Verwaltung dieser Form von Wertpapieren. Deren Verwahrung und Verwaltung unterfällt wie auch die Verwahrung und Verwaltung von verbrieften Wertpapieren dem Depotge- schäft; die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowertpapieren wird daher ebenso vom Depotgeschäft konsu- miert. Dies entspricht der bisherigen Konzeption des Kryptoverwahrgeschäfts, welches hinter dem Depotgeschäft und dem eingeschränkten Verwahrgeschäft zurücktritt, soweit es sich um Wertpapiere handelt (BT-Drucks. 19/13827 S. 109). Die vorgenommene Erweiterung des Tatbestandes bezieht sich insoweit nur auf die Sicherung von kryptographi- schen Schlüsseln, die den Zugriff auf Kryptowertpapiere ermöglichen. Diese Sicherung unterliegt gleichen tech- nischen Risiken wie die bisher regulierte Kryptoverwahrung, weshalb diese punktuelle Erweiterung des Tatbe- standes geboten erscheint. Sofern im Rahmen des Depotgeschäfts mit Kryptowertpapieren auch dazugehörige kryptographische Schlüssel gesichert werden, ist neben der Erlaubnis für das Depotgeschäft keine Erlaubnis für die gesonderte Sicherung dieser kryptographischen Schlüssel erforderlich. Gleichwohl sind die entsprechenden anderen technischen Risiken, die sich aus der neuartigen Tätigkeit ergeben, abzubilden; § 25a KWG gilt vol
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.770 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26925, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 242.209–247.979 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 2584628559f2af26….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP