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Artikel 1 · BT-Drs. 19/26915 · S. 29

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 308)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine formale Anpassung.
Drucksache 19/26915 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Durch den neu anzufügenden § 308 Nummer 9 BGB-E soll ein neues Klauselverbot für Abtretungsausschlüsse in
AGB geschaffen werden. Von dem Klauselverbot werden nicht nur Vereinbarungen erfasst, durch die die Abtre-
tung eines Anspruchs gänzlich ausgeschlossen wird, sondern auch Vereinbarungen durch die die Abtretbarkeit
beschränkt wird. So sollen auch Klauseln unter das neue Klauselverbot fallen, mit denen eine Abtretung des An-
spruchs nur an bestimmte Personen zugelassen, beschränkt, an bestimmte Voraussetzungen gebunden oder von
einer Zustimmung des Schuldners abhängig gemacht wird.
Die Abtretbarkeit von Ansprüchen kann nach § 399 BGB grundsätzlich durch Vereinbarung mit dem Schuldner
ausgeschlossen werden. Für Kaufleute enthält § 354a des Handelsgesetzbuchs (HGB) eine Sonderregelung für
Abtretungsausschlüsse in Bezug auf Geldforderungen, mit Ausnahme der Geldforderungen von Kreditinstituten
im Sinne des Kreditwesengesetzes. Durch die Vorschrift soll gewährleistet werden, dass Kaufleute nicht gehindert
werden, ihre Geldforderungen als Sicherungsmittel oder zur Refinanzierung durch Verkauf einzusetzen. Außer-
halb des Anwendungsbereichs des § 354a HGB, damit insbesondere auch im Verhältnis von Verbrauchern und
Unternehmern, unterliegen Abtretungsausschlüsse hingegen bislang keinen besonderen Beschränkungen. Solche
Abtretungsausschlüsse sind grundsätzlich auch durch AGB möglich, unterliegen aber nach geltendem Recht der
Inhaltskontrolle anhand der Generalklausel in § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB. Nach der ständigen Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs is

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.832 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/26915, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.107–101.939 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert f7435c1d8b79d6d9….

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