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Artikel 5 · BT-Drs. 19/26839 · S. 46

Zu Artikel 5 (Änderung des Altersgeldgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Altersgeldgesetzes)
Zu Nummer 1
(§ 1)

Zu Buchstabe a
Die Erfahrungen unter anderem im militärischen Bereich der Bundeswehr haben gezeigt, dass der Maßstab der
bisher im Gesetz geregelten „zwingenden dienstlichen Gründe“ zu hoch ist, um den Dienstherrn wirksam vor
personalwirtschaftlich nachteiligen Folgen von Entlassungen zu schützen. „Zwingende dienstliche Gründe“ (§ 1
Absatz 1 AltGG) liegen nur vor, wenn die Ablehnung „unerlässlich ist, um die sachgerechte Wahrnehmung der
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dienstlichen Aufgaben sicherzustellen; es müssen mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Beeinträchti-
gungen der Funktionsfähigkeit drohen“ (BVerwG zum Begriff zur Abgrenzung des Begriffs der dringenden zu
zwingenden dienstlichen Gründen, Urteil vom 13. August 2008 – 2 C 41.07 – Rn. 10).
Dem Weggang von dringend benötigtem Personal zur Unzeit soll daher mit der vorgeschlagenen Änderung wirk-
sam begegnet werden.
Insbesondere in Bereichen, in denen neues Personal als Ersatz für ausscheidendes Personal nicht auf dem freien
Arbeitsmarkt gewonnen werden kann, sondern erst langfristig ausgebildet werden muss, führt der Weggang von
Personal zur Unzeit zu erheblichen Problemen bei der Aufgabenerfüllung. Ein kurzfristiger Weggang von z. B.
nur in geringer Zahl vorhandenen Personals kann auch mit vorausschauender Planung nicht aufgabengerecht
kompensiert werden.
Der Begriff „dringend“ erweitert den Anwendungsbereich in Bezug auf die Frage, ob ein Bundesbeschäftigter
den Dienstherren zur Unzeit verlässt und aus diesem Grund keinen Anspruch auf Altersgeld haben soll. Gleich-
zeitig impliziert das Wort „dringend“ ausreichend hohe Anforderungen, mit denen verhindert werden ka

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.706 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.266–159.972 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c0568d2c11ccd42a….

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