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Artikel 13 · BT-Drs. 19/26839 · S. 67
Zu Artikel 13 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Artikel 13 (Änderung des Soldatengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 4) Zu Buchstabe a Das BVerwG hat mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (Az. 1 WB 28.17) in Änderung seiner bisherigen Recht- sprechung festgestellt, dass § 4 Absatz 3 Satz 2 SG keine den Anforderungen des Vorbehaltes des Gesetzes ge- nügende normative Grundlage der in der Zentralen Dienstvorschrift A-2630/1 „Das Erscheinungsbild der Solda- tinnen und Soldaten der Bundeswehr“ für ein einheitliches Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr getroffenen Regelungen in Bezug auf Haar- und Barttracht, Fingernägel, Kosmetik, Schmuck, Täto- wierungen, Piercings oder andere Modifikationen des Erscheinungsbilds sei. § 4 Absatz 4 enthält die erforderliche gesetzliche Grundlage zur Regelung des äußeren Erscheinungsbilds der Soldatinnen und Soldaten. Auch nach den Ausführungen des 1. Wehrdienstsenats des BVerwG in seinem Beschluss vom 31. Januar 2019 unterscheiden sich die Streitkräfte von anderen Hoheitsträgern dadurch, dass sie typischerweise nach außen im geschlossenen Verband handeln und in hohem Maße durch nach außen einheitliches Auftreten und einen nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt sind. Die militärische Uniform dient dem einheitlichen Auftreten der Truppe im In- und Ausland. Das damit bezweckte geschlossene Erscheinungsbild einer Einheit kann beispielsweise durch stark unterschiedliche Haarlängen, Haarfarben, Barttrachten massiv beeinträchtigt werden. Da die Akzeptanz der Bundeswehr im In- und Ausland auch von dem Aussehen ihrer Soldatinnen und Soldaten abhängt und ein einheitliches Aussehen als sichtbares Zeichen der Einbindung in die militärische Gemeinschaft auch der inneren Geschlossenheit der Truppe dient, kommt den Regelungen über ein einheitliches Erscheinungs- bild eine z
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.816 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 214.932–226.748 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c0568d2c11ccd42a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP