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Artikel 2 · BT-Drs. 19/26835 · S. 20

Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Die vorgesehenen Entschädigungsleistungen sollen wie schon die Leistungen nach dem StrRehaHomG bei der
Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) unberücksichtigt blei-
ben. Mit der Steuerfreistellung wird erreicht, dass die Entschädigungsbeträge den Rehabilitierten in voller Höhe
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 21 –                        Drucksache 19/26835


für die Zwecke zur Verfügung stehen, für die sie bestimmt sind, nämlich als Genugtuung für erlittene Benachtei-
ligungen und Diskriminierungen, die aus heutiger Sicht grundrechtswidrig sind. Zu diesem Zweck ergänzt Arti-
kel 2 die Gesetzesaufzählung in § 3 Nummer 23 EStG um das SoldRehaHomG.

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BT-Drs. 19/26835, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.485–60.257 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert fc3067a8ed22303e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP