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Artikel 9 · BT-Drs. 19/26828 · S. 212
Zu Artikel 9 (Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung)
Zu Artikel 9 (Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung) Zu Nummer 1 bis 4 (Änderungen der Inhaltsübersicht und der §§ 2, 11 und 19 RAVPV-E) Es handelt sich bei allen Änderungen um Folgeänderungen zu den Änderungen in § 53 BRAO-E durch Artikel 8 Nummer 20, die ganz überwiegend nur sprachlicher Natur sind. § 2 Absatz 8 Satz 2 RAVPV ist aufzuheben, da der in ihm in Bezug genommene bisherige § 53 Absatz 2 Satz 2 BRAO künftig wegfällt. Zu Nummer 5 (Änderung des § 23 RAVPV-E) Wie bereits in der Begründung zu § 30 BRAO-E in Artikel 8 Nummer 10 Buchstabe a dargelegt ist es bisher nach § 23 Absatz 3 Satz 5 RAVPV für Zustellungsbevollmächtigte nicht möglich, aus den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern der Rechtsanwältinnen und -anwälte, von denen sie benannt wurden, Dokumente zu versen- den, sofern diese von ihnen nicht qualifiziert elektronisch signiert werden. Diese Regelung erlangt künftig noch eine weitaus größere Bedeutung als bisher, da sie auch für die Zustellungsbevollmächtigten gelten soll, die von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten nach § 46c Absatz 6 BRAO-E zu benennen sein sollen und denen nach dem dortigen Satz 2 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 2 und 3 BRAO-E von den Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten ein Zugang zu ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eingeräumt werden soll. Zudem entfaltet § 23 Absatz 3 Satz 5 RAVPV – im Grundsatz wie schon bisher – Bedeutung bei von Rechtsanwältinnen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 213 – Drucksache 19/26828 und Rechtsanwälten selbst bestellten Vertretungen; auch insoweit wird sich jedoch durch die § 30 Absatz 1 Satz 2 und 3 BRAO-E entsprechende Verpflichtung aus dem neuen § 54 Absatz 2 BRAO-E noch die praktische Rele- vanz er
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.794 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 806.344–814.138 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP