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Artikel 7 · BT-Drs. 19/26828 · S. 191
Zu Artikel 7 (Änderung der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung)
Zu Artikel 7 (Änderung der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) In der Inhaltsübersicht wird die neue Überschrift des § 5 der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung in der Entwurfsfassung (NotVPV-E) nachvollzogen. Zu Nummer 2 (Änderung des § 1 NotVPV-E) Da sich die Zweckbestimmung des § 1 Absatz 2 NotVPV zukünftig unmittelbar aus § 78l Absatz 5 BNotO-E ergibt, kann sie in der NotVPV entfallen. Zu Nummer 3 (Änderung des § 3 NotVPV-E) Da sich die Zweckbestimmung des § 3 Absatz 4 Satz 1 NotVPV zukünftig unmittelbar aus § 78l Absatz 5 BNotO- E ergibt, kann sie in der NotVPV entfallen. Der Regelungsgehalt des § 3 Absatz 4 Satz 2 NotVPV ergibt sich zukünftig bereits aus § 78l Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 BNotO-E, so dass der Satz ebenfalls entfallen kann. Zu Nummer 4 (Änderung des § 5 NotVPV-E) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur sprachlichen Änderung in § 39 BNotO-E. Zu Nummer 5 (Änderung des § 6 NotVPV-E) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Verschiebung des Inhalts des bisherigen Absatzes 5 des § 78l BNotO in den neuen Absatz 4 der Norm. Zu Nummer 6 (Änderung des § 9 NotVPV-E) Es handelt sich jeweils um Folgeänderungen zur sprachlichen Änderung in § 39 BNotO-E. Zu Nummer 7 (Änderung des § 14 NotVPV-E) Zu Absatz 2 Nach § 14 Absatz 2 NotVPV ist die Aktivierung eines besonderen elektronischen Notarpost-fachs bislang nur mittels eines Authentisierungszertifikats möglich, das auf einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungs- einheit gespeichert ist. Nach § 33 Absatz 3 BNotO-E soll es den Notarinnen und Notaren künftig aber auch mög- Drucksache 19/26828 – 192 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lich sein, die notariellen Signaturerstellungsdaten nicht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.420 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 708.780–714.200 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP