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Artikel 7 · BT-Drs. 19/26828 · S. 191

Zu Artikel 7 (Änderung der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung)

Zu Artikel 7 (Änderung der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
In der Inhaltsübersicht wird die neue Überschrift des § 5 der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung in der
Entwurfsfassung (NotVPV-E) nachvollzogen.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 1 NotVPV-E)
Da sich die Zweckbestimmung des § 1 Absatz 2 NotVPV zukünftig unmittelbar aus § 78l Absatz 5 BNotO-E
ergibt, kann sie in der NotVPV entfallen.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 3 NotVPV-E)
Da sich die Zweckbestimmung des § 3 Absatz 4 Satz 1 NotVPV zukünftig unmittelbar aus § 78l Absatz 5 BNotO-
E ergibt, kann sie in der NotVPV entfallen. Der Regelungsgehalt des § 3 Absatz 4 Satz 2 NotVPV ergibt sich
zukünftig bereits aus § 78l Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 BNotO-E, so dass der Satz ebenfalls entfallen kann.

Zu Nummer 4 (Änderung des § 5 NotVPV-E)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur sprachlichen Änderung in § 39 BNotO-E.

Zu Nummer 5 (Änderung des § 6 NotVPV-E)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Verschiebung des Inhalts des bisherigen Absatzes 5 des § 78l BNotO
in den neuen Absatz 4 der Norm.

Zu Nummer 6 (Änderung des § 9 NotVPV-E)
Es handelt sich jeweils um Folgeänderungen zur sprachlichen Änderung in § 39 BNotO-E.

Zu Nummer 7 (Änderung des § 14 NotVPV-E)
Zu Absatz 2
Nach § 14 Absatz 2 NotVPV ist die Aktivierung eines besonderen elektronischen Notarpost-fachs bislang nur
mittels eines Authentisierungszertifikats möglich, das auf einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungs-
einheit gespeichert ist. Nach § 33 Absatz 3 BNotO-E soll es den Notarinnen und Notaren künftig aber auch mög-
Drucksache 19/26828                                  – 192 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


lich sein, die notariellen Signaturerstellungsdaten nicht 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.420 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 708.780–714.200 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP