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Artikel 19 · BT-Drs. 19/26828 · S. 230

Zu Artikel 19 (Änderung der Wirtschaftsprüferordnung)

Zu Artikel 19 (Änderung der Wirtschaftsprüferordnung)
Zu Nummer 1 (Änderung der Überschrift)
Die Wirtschaftsprüferordnung verfügt derzeit zwar über die vorgenannte Kurzbezeichnung, nicht jedoch über eine
amtliche Abkürzung. Dies erweist sich insbesondere deshalb als misslich, weil teilweise (wie beispielsweise auf
der Internetseite www.gesetze-im-internet.de) die nichtamtliche Abkürzung „WiPrO“ verwendet wird, sich aber
ganz überwiegend die nichtamtliche Abkürzung „WPO“ eingebürgert hat (die auch besser zu den Abkürzungen
für die vergleichbaren Berufsgesetze BRAO und PAO passt). Um hier zukünftig eine einheitliche Zitierung zu
gewährleisten soll künftig die Abkürzung „WPO“ als amtliche Abkürzung eingeführt werden.

Zu Nummer 2 (Einfügung der Inhaltsübersicht)
Der WPO soll zur besseren Übersichtlichkeit eine rechtsförmlich korrekte amtliche Inhaltsübersicht vorangestellt
werden. Die derzeit teilweise verwendete Inhaltsübersicht ist nichtamtlicher Natur und in der Schreibweise (Nen-
nung zunächst der Überschriften und dann der Paragraphen) veraltet. Die bisherige Gliederung soll beibehalten
werden; im Dritten Abschnitt des Sechsten Teils sollen jedoch statt der bisherigen Unterteilungen durch Nummern
Unterabschnitte eingeführt werden. Inhaltliche Änderungen an den Überschriften sind nicht vorgesehen; diese
sollen jedoch teilweise rechtsförmlich und sprachlich geringfügig angepasst werden. Insbesondere soll auf Ver-
ordnungsermächtigungen bereits in der Überschrift hingewiesen werden. § 127 WPO soll erstmals eine eigene
Überschrift erhalten. Die mit den Nummern 4, 13 und 14 beabsichtigten Einfügungen der neuen §§ 16b, 58a und
59c WPO-E sollen in der Inhaltsübersicht ebenso nachvollzogen werden wie die durch die Nummer 15 geänderte
Überschrift des § 64 WPO-E.

Zu Nummer 3 (

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.252 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 877.497–889.749 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP