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Artikel 18 · BT-Drs. 19/26828 · S. 226

Zu Artikel 18 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)

Zu Artikel 18 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die mit den Nummern 9 und 15 beabsichtigten Einfügungen der neuen §§ 40a und 74a StBerG-E sind in der
Inhaltsübersicht ebenso nachzuvollziehen wie die durch die Nummern 9 und 16 geänderten Überschriften der
§§ 41 und 83 StBerG-E.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 227 –                       Drucksache 19/26828


Zu Nummer 2 (Änderung des § 3a StBerG-E)
Zu Buchstabe a
Durch die Anfügung des neuen Satzes 7 in § 3a Absatz 2 StBerG-E soll klargestellt werden, dass die durch Num-
mer 15 neu eingefügte Vorschrift des § 74a StBerG-E zu den von den Steuerberaterkammern zu führenden Mit-
gliederakten auf die Akten, die die Steuerberaterkammern über Personen führen, die vorübergehend und gele-
gentlich Hilfeleistung in Steuersachen erbringen, entsprechend anzuwenden ist. Dies entspricht den Regelungen
in § 32 Absatz 3 EuRAG-E und § 16 Satz 2 EuPAG. Auf die Begründung zur Änderung des § 32 EuRAG-E durch
Artikel 13 Nummer 16 wird verwiesen.

Zu Buchstabe b
Zumindest nach der Neufassung des § 83 Absatz 1 StBerG-E ist der bisherige jeweils gleichlautende Hinweis in
§ 3a Absatz 7 Satz 3 StBerG sowie § 5 Absatz 5 (dieser in der Fassung des Entwurfs des Jahressteuergesetzes
2020), § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 3 StBerG, dass die dort normierte Verschwiegenheitspflicht der für die
Steuerberaterkammer tätigen Personen Übermittlungen nach § 3a Absatz 7 Satz 1 und 2 und § 5 Absatz 3 Satz 1
StBerG beziehungsweise Verarbeitungen nach § 11 Absatz 1 und 2 StBerG nicht entgegensteht, nicht mehr er-
forderlich, so dass er gestrichen werden soll. Schon bisher enthalten die vergleichbaren Normen zur europäischen
Verwaltungszusammenarbeit in den anderen Berufsgesetzen keinen entsprec

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.823 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 865.674–877.497 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….

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