Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 19/26828 · S. 226
Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland)
Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Infolge der Aufhebung des § 30 EuPAG ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 6 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutsch-
land in der Entwurfsfassung – EuPAG-E)
Im Anschluss an die Änderungen in § 8 PAO-E durch Artikel 15 Nummer 2 soll durch die Ergänzung in § 6
Absatz 3 EuPAG-E auch für die Eignungsprüfung nach § 2 Absatz 3 EuPAG künftig die Möglichkeit bestehen,
deren schriftliche Teile elektronisch durchzuführen.
Zu Nummer 3 (Änderung des § 12 EuPAG-E)
Artikel 4f Absatz 5 Satz 1 der Richtlinie 2005/36/EG sieht für europäische Patentanwältinnen und -anwälte, die
in der Bundesrepublik Deutschland nur partiell zugelassen sind, grundsätzlich vor, dass diese ihre Tätigkeit unter
der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaats erbringen. Der dort nachfolgende Satz 2 gestattet es den Mitglied-
staaten jedoch, abweichend von Satz 1 vorzusehen, dass die Berufsbezeichnung unter der in die Sprache des auf-
nehmenden Mitgliedstaats übersetzten Berufsbezeichnung erbracht wird. Hiervon wurde in § 12 Absatz 3 Satz 1
EuPAG Gebrauch gemacht. Ziel war dabei, den Gegenstand der Befähigung für die Mandantschaft möglichst
transparent zu machen. Nach den mittlerweile von der Patentanwaltskammer gewonnenen Erfahrungen lassen
sich jedoch ausländische Berufsbezeichnungen oft nicht ohne Weiteres eindeutig in das Deutsche übersetzen und
birgt die Übersetzung der Berufsbezeichnung in die deutsche Sprache verschiedentlich die Gefahr der Verwechs-
lung mit deutschen Patentanwälten. Deshalb soll künftig – dem Grundsatz der Richtlinie entsprechend – keine
Übersetzung in das Deutsche mehr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.957 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 862.550–864.507 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP