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Artikel 15 · BT-Drs. 19/26828 · S. 221
Zu Artikel 15 (Änderung der Patentanwaltsordnung)
Zu Artikel 15 (Änderung der Patentanwaltsordnung) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die durch die Nummern 16, 18, 28, 32 und 37 vorgesehenen Änderungen der Überschriften der §§ 46, 51, 71, 82a und 143 PAO-E sind in der Inhaltsübersicht ebenso nachzuvollziehen wie die Überschrift des durch die Num- mer 16 neu eingefügten § 47 PAO-E. Zu Nummer 2 (Änderung des § 8 PAO-E) Wie bei der notariellen Fachprüfung (vergleiche dazu Artikel 1 Nummer 7) und den juristischen Staatsexamina (vergleiche dazu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe c) soll auch für die Patentanwaltsprüfung nach § 8 PAO die Möglichkeit eingeführt werden, die schriftliche Prüfung künftig elektronisch durchzuführen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Deutschen Patent- und Markenamt. Im Übrigen wird zur Begründung auf die Ausführungen zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe c Bezug genommen. Zu Nummer 3 (Änderung des § 14 PAO-E) Zu den Buchstaben a und c Die Neuregelungen in § 14 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 und 3 PAO-E entsprechen zunächst denjenigen in § 7 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 und 3 BRAO-E durch Artikel 8 Nummer 3 mit der geringfügigen Abweichung, dass bisher in § 14 Nummer 3 PAO nicht auf die Unberührtheit der dortigen Nummer 5 hingewiesen wird, wobei jedoch auch hier inhaltlich nichts Anderes als in der BRAO gelten kann. Insoweit wird daher auf die Begründung zu § 7 BRAO verwiesen. Soweit durch den Buchstaben a in § 14 Satz 1 Nummer 3 PAO-E auch das Ausschlusskriterium der Ausschlie- ßung aus der Rechtsanwaltschaft entfallen soll, handelt es sich um eine Anpassung an die entsprechenden Wer- tungen in den anderen vergleichbaren Berufsordnungen. So ist in § 7 BRAO die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht zwingend ausgeschlossen, wenn die Person aus der Patentanwaltschaft ausgeschlossen wurde (obwohl an Rechtsanw
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.328 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 844.222–862.550 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP