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Artikel 1 · BT-Drs. 19/26825 · S. 12

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Durch den Verweis von § 21 Absatz 6 DBGrG auf Absatz 5 Nummer 2 wird mit der Änderung erreicht, dass die
DB AG die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten nur einstellen kann, wenn die
zugrundeliegende Rationalisierungsmaßnahme vor dem 1. Januar 2020 vollzogen wurde.
Hierdurch wird der Beschluss des Haushaltsausschusses vom 24. Oktober 2019 umgesetzt. und trägt der Tatsache
Rechnung, dass 25 Jahre nach der Bahnreform davon auszugehen ist, dass die strukturellen Anpassungen im Be-
reich der ehemaligen Bundeseisenbahnen abgeschlossen sind. Die Zahl der zugewiesenen Beamtinnen und Be-
amten sinkt kontinuierlich und wird in den nächsten zehn Jahren durch altersbedingte Abgänge um etwa zwei
Drittel abnehmen. Durch den weiter abnehmenden Anteil der zugewiesenen Beamtinnen und Beamten an der
Gesamtbelegschaft sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese Statusgruppe von weiteren Strukturanpassungen
betroffen sein wird.
Durch die Festlegung des in der Vergangenheit liegenden Stichtags wird der Beschluss des Haushaltsausschusses
vom 24. Oktober 2019 umgesetzt.
Der Präsident des Bundesrechnungshofs als der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ver-
tritt dagegen die Auffassung, dass der Beschluss vom 24. Oktober 2019 entgegen des Wortlauts so auszulegen
sei, dass auch die vor dem 1. Januar 2020 gelagerten Rationalisierungsfälle insoweit mit erfasst werden müssten,
als für diese die Pflicht zur Personalkostenerstattung wieder aufleben müsse. Er stützt sich dabei auf die Überle-
gung, dass die wenigen ab dem 1. Januar 2020 auftretenden Rationalisierungsfälle in keinem Verhältnis zu den
1.100 (Mindereinnahmen für den Bund: derzeit etwa 50 Mio. EUR p. a.) vorher gelagerten Fälle stehen.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht k

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.413 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26825, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.018–27.431 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1068792bbc6d620a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP