Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/26822 · S. 121
Zu Artikel 8 (Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden)
Zu Artikel 8 (Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden) Nach § 4 Absatz 5 bis 7 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden können die Länder zur Erprobung von neuen Ausbildungsangeboten von diesem Gesetz und von der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden ab- weichen. Auf der Basis dieser Modellklausel sind in verschiedenen Ländern Studiengänge entstanden, nach deren Absolvierung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde erworben werden kann. Die Modellklausel zur Erprobung akademischer Erstausbildungen ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Mit der Änderung wird ihre Geltung bis Ende 2026 verlängert. Diese Verlängerung ermöglicht den Ländern, gewachsene Strukturen zunächst fortzuführen. Es ist beabsichtigt, die Ausbildungen in den Gesundheitsfachbe- rufen neu zu ordnen und zukunftsgerecht weiterzuentwickeln. Grundlagen hierfür sind die Eckpunkte des „Ge- samtkonzeptes Gesundheitsfachberufe“, die Bund und Länder in einem intensiven Diskussionsprozess gemein- sam entwickelt haben. Dies schließt die Ausbildung zur Logopädin und zum Logopäden mit ein. Im Rahmen des neuen Berufsgesetzes wird auch zu regeln sein, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung zukünftig akademische Ausbildungsangebote erfolgen sollen. Die Verlängerung der Modellklausel ermöglicht für den Bereich der Logo- pädie eine Umsetzung des entsprechenden Eckpunktes des „Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe“. Die be- stehenden Modellstudiengänge können gegebenenfalls ein wichtiger Baustein sein, um reguläre akademische Ausbildungsangebote aufzubauen. Dies zeigen Erfahrungen mit dem Anfang 2020 in Kraft getretenen Hebam- mengesetz, das ein Beispiel für eine Vollakademisierung ist. Die Ausbildung wird zukünftig allein in einem Stu- diengang angeboten, der dual ausg
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.047 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26822, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 492.109–494.156 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4bf01ba4cb0eeaa9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP