Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 19/26822 · S. 121
Zu Artikel 7 (Änderung des Ergotherapeutengesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Ergotherapeutengesetzes) Nach § 4 Absatz 5 bis 7 des Ergotherapeutengesetzes können die Länder zur Erprobung von neuen Ausbildungs- angeboten von diesem Gesetz und von der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abweichen. Auf der Basis dieser Modellklausel sind in verschiedenen Ländern Studiengänge entstanden, nach deren Absol- vierung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut erworben werden kann. Die Modellklausel zur Erprobung akademischer Erstausbildungen ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Mit der Änderung wird ihre Geltung bis Ende 2026 verlängert. Diese Verlängerung ermöglicht den Ländern, gewachsene Strukturen zunächst fortzuführen. Es ist beabsichtigt, die Ausbildungen in den Gesundheitsfachbe- rufen neu zu ordnen und zukunftsgerecht weiterzuentwickeln. Grundlagen hierfür sind die Eckpunkte des „Ge- samtkonzeptes Gesundheitsfachberufe“, die Bund und Länder in einem intensiven Diskussionsprozess gemein- sam entwickelt haben. Dies schließt die Ausbildung zur Ergotherapeutin und zum Ergotherapeuten mit ein. Im Rahmen des neuen Berufsgesetzes wird auch zu regeln sein, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung zukünftig akademische Ausbildungsangebote erfolgen sollen. Die Verlängerung der Modellklausel ermöglicht für den Be- reich der Ergotherapie eine Umsetzung des entsprechenden Eckpunktes des „Gesamtkonzeptes Gesundheitsfach- berufe“. Die bestehenden Modellstudiengänge können gegebenenfalls ein wichtiger Baustein sein, um reguläre akademische Ausbildungsangebote aufzubauen. Dies zeigen Erfahrungen mit dem Anfang 2020 in Kraft getrete- nen Hebammengesetz, das ein Beispiel für eine Vollakademisierung ist. Die Ausbildung wird zukünftig allein in einem Studiengang angeboten, der dual a
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.050 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26822, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 490.059–492.109 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4bf01ba4cb0eeaa9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP