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Artikel 14 · BT-Drs. 19/26822 · S. 129

Zu Artikel 14 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung)

Zu Artikel 14 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung)
Zu Nummer 1
Mit der Änderung wird das bisherige geltende Erfordernis einer schriftlichen Mitteilung um eine elektronische
Alternative ergänzt. Eine technikoffene Formulierung wird sichergestellt und die Option einer elektronischen
Mitteilung zur Verwaltungsvereinfachung eingeräumt.

Zu Nummer 2
Bei der Aufhebung des Absatzes 3 handelt es sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des Auftrags an den G-
BA, Festlegungen für die Umsetzung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen nach § 136b Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 und Absatz 9 SGB V (a. F.) zu treffen.

Zu Nummer 3
Mit der Änderung wird das bisherige geltende Erfordernis einer schriftlichen Bekanntmachung um eine elektro-
nische Alternative ergänzt. Eine technikoffene Formulierung wird sichergestellt und die Option einer elektroni-
schen Bekanntmachung zur Verwaltungsvereinfachung eingeräumt.

Zu Nummer 4
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des Auftrags an den G-BA, Festlegungen für die Umset-
zung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und Absatz 9 SGB V
zu treffen.

Zu Nummer 5
Mit der Änderung wird das bisherige geltende Erfordernis einer schriftlichen Aufforderung und schriftlichen Ver-
einbarung um eine elektronische Alternative ergänzt. Eine technikoffene Formulierung wird sichergestellt und
die Option einer elektronischen Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung eingeräumt.

Zu Nummer 6
Mit der Ergänzung wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2019 (Az. 3 C 28.17) nach-
vollzogen. Durch die Anwendung der Sätze 1 bis 3 erfolgt auch für erstmalig vereinbarte Entgelte für neue Un-
tersuchungs- und Behandlungsmethoden ein Ausgleich, wenn die Entgelte erst nach Beginn des Vereinbarungs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.846 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/26822 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/26822, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 517.517–519.363 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4bf01ba4cb0eeaa9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP