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Artikel 1 · BT-Drs. 17/716 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsge-

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsge-
setzes)
In Artikel 1 werden die Änderungen im WpHG zusammen-
gefasst.
Zu Nummer 1
In Nummer 1 werden die durch die Einfügung eines neuen
Abschnitts 3a notwendigen Änderungen der Inhaltsüber-
sicht vorgenommen.
Zu Nummer 2
Nach Nummer 2 soll ein neuer Abschnitt 3a in das WpHG
eingefügt werden, der die zur Implementierung der EU-Ra-
tingverordnung erforderlichen Vorschriften enthält. Der Ab-
schnitt erhält die Überschrift „Ratingagenturen“.
Zu § 17 (Überwachung von Ratingagenturen)
In § 17 werden die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Ra-
ting-Aufsicht durch die BaFin zusammengefasst.
Zu Absatz 1
In Absatz 1 Satz 1 wird die BaFin als zuständige Behörde
nach der EU-Verordnung benannt. Damit wird die Ver-
pflichtung aus Artikel 22 Absatz 1 der EU-Verordnung er-
füllt. Gemäß dieses Artikels 22 ist die zuständige Behörde
national bis zum 7. Juni 2010 zu benennen.
Satz 2 ordnet die gegenüber den Spezialvorschriften der
EU-Ratingverordnung nachrangige Anwendung der Vor-
schriften der Abschnitte 1 und 2 des WpHG an, um mög-
liche Regelungslücken in der EU-Ratingverordnung im
Rahmen der Aufsicht durch den Rückgriff auf allgemeine
Vorschriften und Prinzipien des WpHG schließen zu kön-
nen. Dabei werden § 7 Absatz 4 Satz 5 bis 8 und § 8 Ab-
satz 1 Satz 3 ausdrücklich ausgenommen, da deren Rege-
lungsgegenstände durch vorrangige Spezialbestimmungen
der EU-Ratingverordnung abschließend behandelt werden.
Ferner finden die Melde- bzw. Anzeigepflichten der §§ 9
und 10 ausdrücklich keine Anwendung auf Ratingagen-
turen.
Zu Absatz 2
In Absatz 2 wird klargestellt, dass die BaFin zwar verpflich-
tet ist, alle zur effektiven Durchsetzung der Vorschriften in
der EU-Ratingverordnung erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, dabei aber an das verf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.474 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/716, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.688–33.162 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 5a1e2a7653b827a0….

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