Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/716 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsge-
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsge- setzes) In Artikel 1 werden die Änderungen im WpHG zusammen- gefasst. Zu Nummer 1 In Nummer 1 werden die durch die Einfügung eines neuen Abschnitts 3a notwendigen Änderungen der Inhaltsüber- sicht vorgenommen. Zu Nummer 2 Nach Nummer 2 soll ein neuer Abschnitt 3a in das WpHG eingefügt werden, der die zur Implementierung der EU-Ra- tingverordnung erforderlichen Vorschriften enthält. Der Ab- schnitt erhält die Überschrift „Ratingagenturen“. Zu § 17 (Überwachung von Ratingagenturen) In § 17 werden die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Ra- ting-Aufsicht durch die BaFin zusammengefasst. Zu Absatz 1 In Absatz 1 Satz 1 wird die BaFin als zuständige Behörde nach der EU-Verordnung benannt. Damit wird die Ver- pflichtung aus Artikel 22 Absatz 1 der EU-Verordnung er- füllt. Gemäß dieses Artikels 22 ist die zuständige Behörde national bis zum 7. Juni 2010 zu benennen. Satz 2 ordnet die gegenüber den Spezialvorschriften der EU-Ratingverordnung nachrangige Anwendung der Vor- schriften der Abschnitte 1 und 2 des WpHG an, um mög- liche Regelungslücken in der EU-Ratingverordnung im Rahmen der Aufsicht durch den Rückgriff auf allgemeine Vorschriften und Prinzipien des WpHG schließen zu kön- nen. Dabei werden § 7 Absatz 4 Satz 5 bis 8 und § 8 Ab- satz 1 Satz 3 ausdrücklich ausgenommen, da deren Rege- lungsgegenstände durch vorrangige Spezialbestimmungen der EU-Ratingverordnung abschließend behandelt werden. Ferner finden die Melde- bzw. Anzeigepflichten der §§ 9 und 10 ausdrücklich keine Anwendung auf Ratingagen- turen. Zu Absatz 2 In Absatz 2 wird klargestellt, dass die BaFin zwar verpflich- tet ist, alle zur effektiven Durchsetzung der Vorschriften in der EU-Ratingverordnung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dabei aber an das verf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.474 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/716, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.688–33.162 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 5a1e2a7653b827a0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP