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Artikel 9 · BT-Drs. 19/26689 · S. 87

Zu Artikel 9 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes)

Zu Artikel 9 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist an die in den Nummern 4 und 5 vorgesehenen Änderungen anzupassen.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 16)
Der neue § 16 Absatz 2 SEAG-E bildet das Beteiligungsgebot des § 76 Absatz 3a AktG-E für den Fall nach, dass
die börsennotierte dualistisch verfasste Europäische Gesellschaft (SE) faktisch paritätisch mitbestimmt ist, weil
das Aufsichtsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht. Daher wird im
Übrigen auf die Einzelbegründung zu § 76 Absatz 3a AktG-E verwiesen. Das Mindestbeteiligungsgebot gilt für
Drucksache 19/26689                                – 88 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Bestellungen, die nach Ablauf der Übergangsfrist ab Beginn des achten auf das Inkrafttreten des FüPoG II fol-
genden Kalendermonats erfolgen. Bestehende Mandate können bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen
werden.
Über den Verweis von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c (ii) der Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Ok-
tober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) wird auch § 111 Absatz 5 AktG-E entsprechend
einbezogen, so dass die Pflicht zur Zielgrößensetzung für den Frauenanteil im Leitungsorgan entfällt, wenn das
Beteiligungsgebot des § 16 Absatz 2 SEAG-E gilt.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 40)
Mit dem neuen Absatz 1a wird eine dem § 76 Absatz 3a AktG-E entsprechende Mindest-beteiligung für die ge-
schäftsführenden Direktoren der monistischen SE eingeführt. Es wird auf die Begründung zu § 76 Absatz 3a
AktG-E verwiesen. Das Mindestbeteiligungsgebot gilt auch hier für Bestellungen, die nach Ablauf der Über-
gangsfrist ab Beginn des achten auf das Inkrafttreten des FüPoG II folgenden Kalendermona

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.753 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26689, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 316.360–319.113 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c541862f382245b7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP