Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 19/26689 · S. 87
Zu Artikel 9 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist an die in den Nummern 4 und 5 vorgesehenen Änderungen anzupassen. Zu Nummer 2 (Änderung des § 16) Der neue § 16 Absatz 2 SEAG-E bildet das Beteiligungsgebot des § 76 Absatz 3a AktG-E für den Fall nach, dass die börsennotierte dualistisch verfasste Europäische Gesellschaft (SE) faktisch paritätisch mitbestimmt ist, weil das Aufsichtsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht. Daher wird im Übrigen auf die Einzelbegründung zu § 76 Absatz 3a AktG-E verwiesen. Das Mindestbeteiligungsgebot gilt für Drucksache 19/26689 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bestellungen, die nach Ablauf der Übergangsfrist ab Beginn des achten auf das Inkrafttreten des FüPoG II fol- genden Kalendermonats erfolgen. Bestehende Mandate können bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden. Über den Verweis von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c (ii) der Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Ok- tober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) wird auch § 111 Absatz 5 AktG-E entsprechend einbezogen, so dass die Pflicht zur Zielgrößensetzung für den Frauenanteil im Leitungsorgan entfällt, wenn das Beteiligungsgebot des § 16 Absatz 2 SEAG-E gilt. Zu Nummer 3 (Änderung des § 40) Mit dem neuen Absatz 1a wird eine dem § 76 Absatz 3a AktG-E entsprechende Mindest-beteiligung für die ge- schäftsführenden Direktoren der monistischen SE eingeführt. Es wird auf die Begründung zu § 76 Absatz 3a AktG-E verwiesen. Das Mindestbeteiligungsgebot gilt auch hier für Bestellungen, die nach Ablauf der Über- gangsfrist ab Beginn des achten auf das Inkrafttreten des FüPoG II folgenden Kalendermona
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.753 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26689, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 316.360–319.113 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c541862f382245b7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP