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Artikel 7 · BT-Drs. 19/26689 · S. 82
Zu Artikel 7 (Änderung des Aktiengesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Aktiengesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung des § 76) Zu Buchstabe a (Einfügung des Absatzes 3a) Mit § 76 Absatz 3a Satz 1 AktG-E wird erstmals eine Mindestbeteiligung von Frauen und Männern für den Vor- stand gesetzlich vorgeschrieben. Der Vorstand einer paritätisch mitbestimmten, börsennotierten Aktiengesell- schaft muss künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein, wenn er mehr als drei Mitglieder hat. Das Beteiligungsgebot knüpft mithin unmittelbar an die Größe des Vorstands und mittelbar an die Größe der Belegschaft an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/26689 Durch die Anknüpfung an die Größe des Vorstandsgremiums wird sichergestellt, dass nur solche Unternehmen erfasst werden, denen sich aufgrund der Ausgestaltung ihres Leitungsorgans die Möglichkeit bietet, dass mindes- tens eine Frau und mindestens ein Mann im Vorstand des Unternehmens vertreten sind. Die Studie zum Women- on-Board-Index 185 des Frauen in die Aufsichtsräte e. V. vom 30. April 2020 zeigt zudem, dass die Vor- standsgröße von vier Mitgliedern ein verlässlicher Indikator für bedeutende Unternehmen ist, die eine besondere Ausstrahlungswirkung auf die deutsche Wirtschaft haben und durch ihre weltweite Tätigkeit die deutsche Wirt- schaft international repräsentieren. In diesem Bereich wird gerade für kapitalmarktorientierte Unternehmen die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards immer wichtiger, um für institutionelle Investoren attraktiv zu bleiben. Frauenförderung ist ein solches Nachhaltigkeitskriterium, mit dem deutsche Unternehmen im internationalen Ver- gleich eine Vorbildrolle einnehmen können. Durch die zusätzliche Anknüpfung an die paritätische Mitbestimmung wird, wie bei der fixe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.833 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26689, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 293.563–314.396 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c541862f382245b7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP