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Artikel 3 · BT-Drs. 19/26689 · S. 76

Zu Artikel 3 (Änderung der Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 10)
Die Änderung des § 10 erfolgt zur Erleichterung der Vorgaben für das Wahlausschreiben. Die Angabe von Dienst-
stelle und Dienstort ist fortan nur dann erforderlich, wenn eine gemeinsame Wahl in verschiedenen Dienststellen
und an verschiedenen Dienstorten stattfindet.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 11)
Die Änderung des § 11 erfolgt zur Erleichterung der Vorgaben für das Bewerbungsschreiben. Die Angabe von
Dienststelle und Dienstort ist fortan nur dann erforderlich, wenn eine gemeinsame Wahl in verschiedenen Dienst-
stellen und an verschiedenen Dienstorten stattfindet.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 12)
Die Änderung in § 12 für die Bekanntgabe der Möglichkeit einer Bestellung von Amts wegen erfolgt aus redak-
tionellen Gründen zur Anpassung an den Wortlaut des § 20 Absatz 2 und 3 BGleiG-E.

Zu Nummer 4 (Änderung des § 14)
Die Änderung des § 14 erfolgt zur Erleichterung der Vorgaben für den Stimmzettel. Die Angabe von Dienststelle
und Dienstort ist fortan nur dann erforderlich, wenn eine gemeinsame Wahl in verschiedenen Dienststellen und
an verschiedenen Dienstorten stattfindet.
Zu Nummer 5 (Änderung des § 17)
In § 17 Absatz 2 Nummer 1 der Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung (GleibWV) wird für einen besseren
Schutz des Wahlgeheimnisses festgelegt, dass bei einer Briefwahl die Wählerinnen im Merkblatt dazu aufzufor-
dern sind, den Wahlumschlag zu verschließen. Wenn eine Wählerin trotz erfolgter Aufforderung den Umschlag
nicht verschließt, wird ihre Stimme hierdurch nicht ungültig.
Zu Nummer 6 (Neufassung des § 19)
Der § 19 GleibWV wurde bei der Neufassung des BGleiG 2015 nicht geändert und stammt somit noch aus der
Zeit vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. M

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.249 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/26689 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/26689, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 265.680–277.929 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c541862f382245b7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP