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Artikel 4 · BT-Drs. 19/26544 · S. 13

Zu Artikel 4 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)
§ 6 Absatz 3
Die vorliegende Änderung im § 6 Absatz 3 BKGG hat den gleichen Regelungsinhalt wie die vorstehende Ände-
rung des § 66 Absatz 3 EStG (siehe Begründung zu § 66 Absatz 1 Satz 2 und 3 – neu – EStG).
Es wird auch für Kindergeldberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz ein Kinderbonus 2021 eingeführt. Mit
der Neufassung der Regelung werden Ansprüche aus der Vorgängerregelung zum Kinderbonus 2020 nicht be-
rührt. Sie bestehen ebenso wie im Einkommensteuerrecht fort.

BT-Drs. 19/26544 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/26544, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.877–30.410 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert f88383b11e73b0b4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP