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Artikel 1 · BT-Drs. 19/26542 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 – Inhaltsübersicht Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Aufhebung des § 67 Absatz 6 SGB II. Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Aufhebung des § 68 Absatz 2 SGB II. Zu Buchstabe c Folgeänderung zur Neufassung des § 70 SGB II. Zu Nummer 2 – § 41a Absatz 4 Aufhebung des bisherigen Absatzes 4 durch Neufassung. Die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 2 SGB II, nach der eine abschließende Berechnung der Leistungsansprüche nur auf Antrag der Leistungsberechtigten erfolgt, ist nach Nummer 3 Buchstabe c nur noch für Bewilligungszeit- räume, die bis zum 31. März 2021 begonnen haben, vorgesehen. Für Bewilligungszeiträume, die ab 1. April 2021 beginnen und bei denen vorläufig über die Leistungsansprüche entschieden wird, ist demnach wieder eine abschließende Entscheidung zu treffen. Dies macht es erforderlich, die abschließenden Entscheidungen zu vereinfachen. Das stärkt die Akzeptanz bei den Leistungsberechtigten durch größere Transparenz und entlastet zugleich die Jobcenter. Ohne eine Änderung des Absatzes 4 müssten die Job- center für Bewilligungszeiträume, die ab 1. April 2021 beginnen, wieder zu einer sehr aufwendigen Entschei- dungspraxis, u. a. zur Berücksichtigung eines Durchschnittseinkommens zurückkehren. Für Bewilligungszeiträume, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung begonnen haben und über das Inkrafttreten hinaus andauern, ist die Regelung zum Durchschnittseinkommen nicht mehr anzuwenden; eine Änderung in der insgesamt für den abschließend berechneten Bewilligungszeitraum zustehenden Leistungshöhe ergibt sich dadurch für die Leistungsberechtigten nicht. Drucksache 19/26542 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur Neufassung des Absatzes 4 Im Zusa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.019 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26542, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.963–58.982 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 2062abfbca99089c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP