Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/26545 · S. 24
Zu Artikel 6 (Änderung des Familienpflegezeitgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Familienpflegezeitgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a und Buchstabe b Die Berechnung der Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz erfolgt unter Zugrundelegung der pauschalier- ten Nettoentgelte. Bislang wurde auf das nach der im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld maßgebliche Entgelt verwiesen. Seit dem Jahr 2021 werden die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld nicht mehr durch Verordnung mit Tabellen der Netto- entgelte bestimmt, sondern jährlich nach dem gemäß § 106 Absatz 1 Satz 7 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Programmablaufplan zur maschinellen Be- rechnung von Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Oktober 2020 (BAnz AT Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/26545 23.11.2020 B 1) ermittelt. Der Berechnung des pauschalierten Nettoentgelts nach dem Familienpflegezeitgesetz soll daher künftig der in der jeweils gültigen Bekanntmachung beschriebene Programmablauf für die Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts für das Kurzarbeitergeld zugrunde gelegt werden. Zu Buchstabe c Aufgrund des sich fortsetzenden Infektionsgeschehens und der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie werden auf Antrag im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 auch weiterhin Kalendermonate bei der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts durch das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben außer Betracht ge- lassen, in denen das Einkommen, zum Beispiel infolge von Kurzarbeit, abgesenkt war. Der Zusammenhang des geringeren Arbeitsentgelts mit der SARS-CoV-2-Pandemie wird weiterhin vermutet. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.898 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26545, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.542–85.440 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10d11e85d7b820d2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP