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Artikel 1 · BT-Drs. 19/26545 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Doppelbuchstabe cc. Zu Doppelbuchstabe bb Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Doppelbuchstabe cc. Zu Doppelbuchstabe cc Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 kann der Deutsche Bundestag beim Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 4 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen. Nach der bisherigen Rechtslage wird diese Regelung am 1. April 2021 aufgehoben. Nach der Neuregelung in Satz 3 gilt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufge- hoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt. Erfolgt eine Feststellung des Fortbestehens gilt die Fest- stellung nach Satz 1 fort. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Rechtsbereinigung. Die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, auf die im § 5 Absatz 3 Satz 1 Bezug genommen wird, ist bereits mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. S. 2397) weggefallen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/26545 Zu Doppelbuchstabe bb Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Streichung des Satz 1. Zu Buchstabe c Zu Doppelbuchstabe aa Im Satz 1 wird die Frist des 31. März 2021 gestrichen, um die Geltung der aufgrund der Verordnungsermächti- gungen nach Absatz 2 Satz 1 erlassenen Verordnungen direkt an das Bestehen der epidemischen Lage von natio- naler Tragweite zu knüpfen. Dadurch wird sichergestellt, dass die pandemierelevant
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.514 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26545, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.716–56.230 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10d11e85d7b820d2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP